Hallo,
ich habe gerade festgestellt, dass ich den Bruttolistenpreis für ein Hybridfahrzeug bei der Anschaffung erst um 50,00 % gekürzt und dann noch die Batteriekapazität abgezogen habe. Ich möchte das gerne korrigieren, aber der Mitarbeiter ist bereits ausgeschieden. Wie gehe ich nun vor?
Viele Grüße
Lohni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@lohni schrieb:Hallo,
ich habe gerade festgestellt, dass ich den Bruttolistenpreis für ein Hybridfahrzeug bei der Anschaffung erst um 50,00 % gekürzt und dann noch die Batteriekapazität abgezogen habe. Ich möchte das gerne korrigieren, aber der Mitarbeiter ist bereits ausgeschieden. Wie gehe ich nun vor?
Viele Grüße
Lohni
Wie viel beträgt denn die Batteriekapazität in EUR? Auswirkung dieser Kürzung?
Dürfte eine individuelle Entscheidung fallen. Größenordnung der nachzuzahlenden LSt+SV, BP-Risiko, Regressmöglichkeit beim Ex-AN, usw..
Hallo CRO,
vielen Dank für die Rückmeldung :-)!
Die Differenz beträgt die Besteuerung von gesamt ca. 1.600,00 EUR für die letzten 20 Monate. (80,00 EUR p. Monat)
Also nicht wirklich viel - aber dennoch falsch. Zusätzliche SV-Beiträge fallen nicht an.
Ich vermute, der Arbeitgeber übernimmt die zu zahlende Differenz.
Wie würde das dann besteuert werden - pauschal?
Oder rechne ich über den AN ab und dann ist es zusätzliches Nettogehalt, dass dann auch noch versteuert werden muss?
Viele Grüße
Lohni
Das bleibt Situations-/Chef/-Mandantensache. Eine Beurteilung von außen/mir geht vermutlich zu 99% an einer von Ihnen erwünschten/geforderten Lösung vorbei. Daher sorry und no comment.
Aber meine ganz persönlichen Gedanken würden bei ....nicht wirklich viel... hängen bleiben.... 😎
Ok, vielen Dank für die Idee!!
Aber der PKW wird nun von einem anderen Mitarbeiter weitergefaheren. Soll ich denn da mit dem falschen BLP weitermachen oder soll ich den PKW mit dem geänderten BLP weiterführen?
Viele Grüße
Lohni
Ich würde.... Ach nee...
Korrigieren!
Vielen Dank Cro!
Also ändere ich den BLP auf den korrekten Wert ab Nutzungsbeginn des PKW. Und was mache ich dann mit dem Betrag, den der MA noch zu zahlen hätte,
wenn die Firma auf eine Erstattung verzichtet? .....
Ich freue mich auf eine Rückmeldung.
Adventliche Grüße Lohni
Hallo@ Cro,
ich habe nun die Daten für 2021 rückwirkend korrigiert. Der MA erhält den Steuerbetrag dann als zusätzlichen Nettolohn.
Wie es aussieht, funktioniert die rückwirkende Korrektur bis in 2021. Sehe ich das richtig?
Wenn sie sich dazu noch einmal kurz melden wäre das klasse !
Beste Grüße
Lohni
@lohni schrieb:Hallo@ Cro,
ich habe nun die Daten für 2021 rückwirkend korrigiert. Der MA erhält den Steuerbetrag dann als zusätzlichen Nettolohn.
Wie es aussieht, funktioniert die rückwirkende Korrektur bis in 2021. Sehe ich das richtig?
Wenn sie sich dazu noch einmal kurz melden wäre das klasse !
Beste Grüße
Lohni
Ja, das geht u. ist in Ordnung. Schöne Weihnachtszeit.
Vielen Dank!
Ich wünsche Ihnen auch eine schöne Weihnachtszeit!
Beste Grüße
Lohni