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Bruttolistenneupreis falsch erfasst

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letzte Antwort am 12.08.2021 09:05:48 von OLJA
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petrabu
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Hallo,

 

ich hab ein Problem, wir haben als Betrieb im Mai 2019 die Lohnabrechnung von unserem Steuerbüro übernommen,. Da waren KFZ bereits angelegt, alles gut.

Jetzt haben wir RV-Prüfung und beim Zusammenstellen der Unterlagen ist mir aufgefallen das das Steuerbüro die Bruttolistenneupreise falsch angelegt hat, mal zu wenig mal zu viel. 

1. Frage: Wie weit muss ich zurückrechnen?

2. Frage: Wer haftet, denn bei den AN die jetzt nachzahlen müssen weil zu wenig berechnet, können ja eigentlich nichts dafür das die Preise da falsch angelegt wurden. Also kann/muss ich die Nachberechnung dem AN in Abzug bringen.

3. Frage: Können wir als AG den Schaden der entstanden ist dem Steuerbüro in Rechnung stellen da das Steuerbüro ja die Bruttolistenneupreise falsch erfasst hat.

 

Dankeschön

TN
Fachmann
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In welcher Form wurden die BRTLPreise dem Steuerbüro denn mitgeteilt? Können Sie darüber eine Dokumentation finden? Ein wenig wundert mich das "mal mehr, mal weniger".

1) In LuG können Sie bis einschl. 01/2020 rückrechnen

2) Liegt die Haftung nicht beim AG, denn er muss die Abrechnungen ja prüfen? Wenn das Verschulden nicht beim AN liegt, dürfen nur die letzten 3 Monate korrigiert werden (steht irgendwo in SGB IV, muss noch raussuchen)

3) Das scheint mir eine juristische Frage zu sein. Ich würde zunächst prüfen, wie es zu den BLPen gekommen ist, ob sie ggf. nicht doch richtig sein könnten (z. B. nicht pflichtige Kosten herausgerechnet etc.) , und ob der AG die Abrechnungen überprüft hat.

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petrabu
Einsteiger
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Ich hab die Leasingverträge ans Steuerbüro geschickt, da da der Gesamtpreislistenpreis in NETTO drauf stand und das nach Absprache mit dem Steuerbüro so ausreichend gewesen ist.

Die Abrechnungen hab ich was diesen Pkt angeht nicht geprüft da ich davon ausgegangen bin das ein Steuerbüro wohl 19% MWSt ausrechnen kann, und als wir noch geprüft haben darum ging dass die Zuschläge für Feiertage und ähnlichem richtig abgerechnet wurden.

Aber ich habe jetzt Autos, die mit einem zu hohem Bruttolistenpreis eingepflegt wurden und welche da ist eben zu geringer Bruttolistenpreis erfasst worden. 

Beispiel: eingepflegt 34.390,-€ richtig sind aber 35.505,-€ 2. Beispiel: eingepflegt 22.540,- € richtig 21.529,- €

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TN
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Hm, ich hatte noch nie einen Leasingvertrag, aus dem der Nettolistenpreis für die 1% Regelung hervorgegangen wäre, sodass nur noch die UST draufgerechnet werden müsste. Und die dargestellten Beträge sind auch nicht auf volle 100 abgerundet.  Außerdem wie soll hier erkannt werden, ob Winterreifen, Überführungskosten, Zulassungskosten o.ä. enthalten sind?

Oder verstehe ich etwas falsch?

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renek
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Tatsächlich bekommen wir bei unseren Leasingverträgen immer gesondert den BLP mitgeteilt - natürlich inkl. USt.

 

Wenn es aber falsch berechnet wurde, so ist es erst einmal jetzt zu spät, da die SV-Prüfung (nicht RV 😉 ) bereits begonnen hat.

 

Wenn die Prüfer nun feststellen es muss etwas nachversichert werden und nicht selbst eine Gegenrechnung mit zuviel abgerechneten machen, dann können Sie die Verböserung ja insofern kürzen.

 

Haften? Na der Arbeitgeber. Wenn das ein Fehler des StB war, dann müssen Sie ihm das weiterbelasten. Insofern: Reden Sie miteinander!

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petrabu
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In den Aufschlüsselungen was zum Gesamtlistenpreis gehört ist das sehr genau aufgelistet gewesen, die Zusatzkosten die ja raus gerechnet werden müssen und kein Bestandteil des Listenpreises ist, die sind im Vertragswerk, detailliert aufgeschlüsselt und nicht im Listenpreis enthalten.

Die eingepflegten Beträge sind die Beträge die im System vom Steuerbüro so angelegt gewesen sind. Ich hab jetzt nur zur Veranschaulichung den richtigen Wert hin geschrieben, der muss natürlich noch gerundet werden.

Für mich ist immer noch nicht klar, wo und in welchem Umfang ich zurück rechnen muss und wenn ich die neuen Beträge einpflege, kommt es ja automatisch zu einer Nachberechnung beim AN wie gehe ich damit um?

Und ich hab mal gehört/Gelesen das: Schuldner der Steuerabzugsbeträge ist grundsätzlich der Arbeitnehmer.
Daher ist eine Nachforderung beim Arbeitnehmer immer möglich, wenn der
Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge nicht nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Arbeitslohn einbehalten hat.

 

Ist das so richtig, dass würde ja heißten das der AN am Ende der "Doofe" ist und den Fehler bezahlen muss.

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renek
Fachmann
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@petrabu  schrieb:

Ist das so richtig, dass würde ja heißten das der AN am Ende der "Doofe" ist und den Fehler bezahlen muss.


https://www.haufe.de/personal/entgelt/ueberzahlte-sv-beitraege-fristen-und-voraussetzung-der-verrechnung_78_422740.html

 

Die Steuern bekommt er auch nicht wieder. Er hat aber - sofern er Wind davon bekommt - ein Schadenersatzanspruch!

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TN
Fachmann
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SV: Berichtigungen beim Arbeitnehmer nur drei Monate zulässig

https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html

 

 

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OLJA
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hallo petrabu,

 

ein ähnliches Problem mit den Bruttolistenpreisen hatten wir auch, allerdings bei einer Lohnsteuerprüfung.

 

Der Lohnsteuerprüfer hat in der "Schwacke-Liste" die Fahrzeuge abgefragt und kam bei einigen Fahrzeugen auf einen höheren bzw. bei anderen auf einen geringeren Bruttolistenpreis.

 

Mir kam die Situation ein wenig komisch vor, da ich selbst die Bruttolistenpreise in Lodas erfasst habe.

 

Den Bruttolistenpreis erhielt ich immer von der Leasing-Gesellschaft und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Nun kann es jedoch sein, dass zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung einige Montate vergehen. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass der Bruttolistenpreis für das Fahrzeug erhöht (Preiserhöhung) bzw. es kann auch vorkommen, dass die Ausstattung für alle Fahrzeuge erweitert wird und damit der Listenpreis steigt. Ebenso kann es zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung zu einer Preissenkung kommen.

 

Für den geldwerten Vorteil ist jedoch der BLP zum Zeitpunkt der Lieferung relevant.

 

Unsere Leasing-Gesellschaft versendet aus diesem Grund inzwischen einen Nachweis des BLP zum Zeitpunkt der des Vertragsabschlusses umd zusätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung. Diesen BLP nehme ich dann für die Abrechnung und habe dann sicherlich keine Differenzen mehr bei der nächsten Prüfung.

 

Gruß

 

OLJA

 

 

petrabu
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Wie könnte ich den diesen Punkt nachprüfen?

Wir haben als Betrieb keine Zugang zur Schwackeliste.

Und wie haben Sie das mit der Nachberechnung gehandhabt?

Dankeschön

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TN
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Wir erfragen den BRTLP grundsätzlich beim Hersteller.

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OLJA
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hallo petrabu,

 

unser Prüfer hat einen Auszug aus der Schwacke-Liste vorgelegt. Dass an diesem nicht manipuliert wurde, davon ging ich aus.

 

Eine Möglichkeit ist jedoch bei der Leasing-Gesellschaft (im Leasingfall) bzw. beim Autohaus (falls das Auto gekauft wurde) einen Nachweis über den Bruttolistenpreis anzufordern und zwar zum Zeitpunkt der Lieferung.

 

Da nach drei Monaten keine Rückforderung mehr an den AN gestellt werden konnte, musst das Unternehmen die Lohnsteuer und auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

 

Wir wurden im März 2021 geprüft. Die Prüfung bezog sich auf das Jahr 2017-2020.

 

Die Mehrkosten für das Jahr 2017-2020 wurden vom Arbeitgeber getragen.

 

Mit der März-Abrechnung 2021 wurde der Januar und Februar 2021 korrigiert.  Eine andere Möglichkeit ist nur möglich, wenn der Mitarbeiter einverstanden ist und man kann davon ausgehen, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht einverstanden sind, für die Jahr 2017-2020 zu bezahlen.

 

 

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OLJA
Einsteiger
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Habe noch etwas vergessen: War der Bruttolistenpreis niedriger, so kann zumindest von Januar 2020 bis heute eine Korrektur vorgenommen werden.  Alle betroffenen Mitarbeiter hatten Verständnis, dass eine Korrektur vor 2020 nicht möglich ist.

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TN
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Nicht die 3-Monats-Begrenzung vergessen 🙂

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OLJA
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Hallo TN,

 

bei meinem letzten Post wird der Mitarbeiter besser gestellt, da ist eine Korrektur auf jeden Fall möglich. Die 3-Monats-Begrenzung gilt nur, wenn ich den Mitarbeiter schlechter stelle.

 

Gruß

 

OLJA

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renek
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@TN  schrieb:
SV: Berichtigungen beim Arbeitnehmer nur drei Monate zulässig

https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html

 

 


Bitte korrekt lesen:

 

Der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) nachzuentrichten. Dabei darf ein unterbliebener Beitragsabzug der Arbeitnehmeranteile nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachgeholt werden.

Wenn es sich um zu viel entrichtete SV-Beiträge handelt gilt die 3-Monatsfrist nicht!

 

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TN
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Genau, mir ging es um die Nachforderungen.

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bodensee
Experte
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Ich hatte so einen Fall auch, dass die Lst Prüferin die Schwacke Liste vorlegte und der Preis wich von den Herstellerangaben ab ( Leasingvertrag BLP wurde dort angegeben und auch in Lodas so eingepflegt). 

 

Ich hatte mir dann die Mühe gemacht, via Fahrzeugidentnummer ebenfalls Schwacke abzurufen und bekam sogleich den Hinweis dass einige Ausstattungsmerkmale zu den Sonderpaketen nicht passen und daher geprüft werden müssen. 

 

Daraufhin habe ich mir die Schwacke der Prüferin genauer angesehen und mit dem Leasingprotokoll verglichen. 

Und siehe da bei Schwacke waren nur 12 Reifen eingepreist, im Leasingprotokoll nur 8. 

 

Daher habe ich eine Sonderpaket abgewählt und war dann mit Schwacke und Leasinggesellschaft bis auf 200 EUR  gleich.  Allerdings ist eine absolute Sisyphusarbeit die Ausstattungspakete miteinander zu vergleichen die sich offensichtlich auch nachträglich noch geändert haben müssen. 

 

Daher bleibt in solchen Fällen nichts anderes als Position für Position zu prüfen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Uwe_Lutz
Überflieger
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@OLJA  schrieb:

 

 

einen Nachweis über den Bruttolistenpreis anzufordern und zwar zum Zeitpunkt der Lieferung.

 

 

 


Maßgebend ist der Bruttolistenneupreis bei Erstzulassung. Auf das Preis zum Lieferdatum (wenn abweichend) kommt es nicht an.

OLJA
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Hallo Herr Lutz,

 

Sie haben Recht. Meine Antwort war zu ungenau.

 

Bei uns ist der Tag der Erstzulassung und der Tag der Lieferung immer gleich, da wir nur Neuwagen leasen.

 

Danke.

 

OLJA

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letzte Antwort am 12.08.2021 09:05:48 von OLJA
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