abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bewertung Arbeitzeitkonten einfrieren?

2
letzte Antwort am 15.11.2022 08:29:19 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ERS2022
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
198 Mal angesehen

Hallo Community,

 

unser Unternehmen führt ein neues Entgeltsystem ein, bei dem alle Arbeitnehmer besser gestellt werden sollen, als das in der Vergangenheit der Fall war. Des Weiteren haben wir das Ziel, alle Arbeitszeitkonten bis Frühjahr 2023 abzubauen (durch Freizeitausgleich oder Auszahlung), weil dann ein neues (Ampel)Arbeitszeitkontenmodel und mögliche Flexiguthaben eingeführt werden sollen.

 

Gibt es denn eine Möglichkeit, die Bewertung der Arbeitszeitkonten im LODAS zum aktuellen Zeitpunkt "einzufrieren"? Wir möchten (in Absprache mit Betriebsrat und den Beschäftigten) umgehen, dass bestehende AZK-Guthaben, die zum Teil 200 Stunden betragen, mit dem neuen, höheren Entgelt neu bewertet werden. Diese sollen zu den alten Stundensätzen abgebaut bzw. ausgezahlt werden. Ist da in den Bewegungsdaten das Feld 'abweichender Lohnfaktor' meine Lösung? Oder gibt es stammdatenseitig einen Lösungsansatz?

 

Viele Grüße und Danke vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
159 Mal angesehen

Hallo,


ein "einfrieren" von Arbeitszeitkonten ist über LODAS nicht möglich.


Programmtechnisch kann das Feld "abweichender Lohnfaktor" in den Bewegungsdaten zur Auszahlung der Beträge genutzt werden.


Ob das Vorgehen rechtlich Bestand hat, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Stimmen Sie sich hierzu bitte mit den zuständigen Behörden ab.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
134 Mal angesehen

Ich sehe das auch so wie Frau Mertel, dass eine niedrigere Bewertung arbeitsrechtlich bedenklich ist. Was ist, wenn ein Mitarbeiter nächstes Jahr rein theoretisch einen ganzen Monat frei nimmt, um seine Stunden abzubauen? Er hat dann doch lt. Entgeltsystem ein entsprechendes Monatsentgelt, das er dann auch bei bezahlter Freistellung weiter zu bekommen hat, genauso wie bei Urlaub. 

LG
VM
0 Kudos
2
letzte Antwort am 15.11.2022 08:29:19 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage