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Betriebstätigkeit einstellen Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 12.08.2020 08:25:05 von Roxana
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tanja39
Einsteiger
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Hallo,

wie kann ich die Betriebstätigkeit unterjährig einstellen, so dass alle relevanten Jahresmeldungen raus gehen. In Lodas hatte ich mir da ein Vorgehen erarbeitet aber nun bin ich mir nicht sicher ob es bei Lohn und Gehalt auch so ist.

Folgendes sollte erstellt werden:

- Lohnsteueransmeldung jährlich

- UV-Jahresmeldung

- 92- Meldung

Welches Kästchen muss ich aktivieren oder was muss ich den Lohn hochsetzen.

Ich freue mich über Antworten.

Tanja

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,


aktivieren Sie das Kontrollkästchen Einstellung der Betriebstätigkeit, wenn die Betriebstätigkeit des Hauptbeschäftigungsbetriebes nicht nur saisonal, sondern dauerhaft eingestellt wurde.


Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren, wird im ersten Monat nach Aktivierung des Kontrollkästchens mit der Lohnabrechnung eine UV-Jahresmeldung mit dem Grund der Abgabe 92 erstellt.


Die Einstellung der Betriebstätigkeit wird im Rahmen des Monatsabschlusses elektronisch (Datensatz Betriebsdatenpflege) an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt und führt dort in der Datei der Beschäftigungsbetriebe zur Deaktivierung des Betriebsdatensatzes.


Bleibt das Kontrollkästchen deaktiviert, wird eine aktive Betriebstätigkeit angenommen.


Sie finden das Kontrollkästchen unter Mandantendaten | Adresse | Unternehmensdaten und unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe bei den Sonstigen Angaben.


Bei einer Einstellung der Betriebstätigkeit muss außerdem ein Teillohnnachweis mit dem Meldegrund "Einstellung des Betriebs (UV05)". erstellt werden.

  • Wählen Sie Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Registerkarte Mitgliedschaft.

  • Erfassen Sie in der Gruppe Gültigkeitszeitraum für Mitgliedschaft das Ende (MM/JJJJ) der Mitgliedschaft und in der Liste Meldegrund für Sondertatbestand "Einstellung des Betriebs (UV05)".


Mit dem nächsten Monatsabschluss werden der digitale sowie der bisherige Lohnnachweis erstellt.


Um eine jährliche Lohnsteueranmeldung zu erhalten, ist es erforderlich den Monat Dezember abzurechnen.


Um einen Abrechnungsstand hochzusetzen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1.   Mit der Sonderfunktion Mandant hochsetzen setzen Sie den Abrechnungsstand eines Mandanten auf der Mandantenebene unter Extras | Sonderfunktionen | Mandant hochsetzen... hoch, ohne die Monate in diesem Zeitraum abzurechnen.


Die alten Daten bleiben dabei erhalten. Alte Auswertungen können weiterhin geöffnet werden. Das Hochsetzen kann mehrmals hintereinander durchgeführt werden.


Achtung: Zurücksetzen ist nicht möglich! Das Hochsetzen des Abrechnungsstands kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Korrektur ist nur über das Einspielen einer Sicherung möglich. Vor dem Hochsetzen empfiehlt sich daher eine Sicherung im DATEV-Rechenzentrum.

2.  Über den Monatsabschluss können Sie den Abrechnungsstand eines Mandanten hochsetzen, wenn der Mandant für die hochzusetzenden Monate ohne Entgelt abgerechnet wird und der Abrechnungsstand im aktuellen Kalenderjahr oder Vorjahr steht.


Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

Milla1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo Community,

 

 

in Firma niemand beschäftigt wegen Corona (nur temporär eingestellt wurde); also was genau muss/soll aktiviert und erstellt werden?

 

Danke für Ihre Rückmeldung..

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t_r_
Allwissender
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Was ist den zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vereinbart? Unbezahlter Urlaub, Aufhebungsverträge, Kündigungen?

 

 

 

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Milla1
Einsteiger
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Hallo t_r,

 

alle Verträge sind im Stillstand bis Corona beendet, danach sollte das Unternehmen wieder arbeiten.

 

Unsere MA (alle) sind abgemeldet am 15.04.2020 (Lohnabr  für 03/2020).

Beim Austritt wird mit der letzten Lohnabrechnung (03/2020) für alle MA eine LStbesch., eine DEÜV Abmeldung und Abmeldung zum elektronischen Lohnsteuerkarte erstellt.

Jetzt ich wollte nicht automatische Abrechnung aktivieren.

Wissen Sie was soll aktiviert und erstellt werden ?

Danke im Voraus..

MfG,

Milla

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

wenn die Firma nur temporär niemanden beschäftigt (alle ausgetreten?), dann einfach bis zur Wiedereinstellung von Arbeitnehmern Monatsabschlüsse machen.

 

Wenn die Mitarbeiter da bleiben, aber in Kurzarbeit sind, muss das abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich dazu.

 

Wenn unbezahlter Urlaub genommen wird, muss das im Kalender hinterlegt werden, die Mitarbeiter bleiben anmeldet, werden abgerechnet (bei Hinterlegung von UU wird kein Betrag fällig), und der Monatsabschluss wird erstellt.

LG
VM
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Milla1
Einsteiger
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Vielen Dank 🙂 

und schönes Wochenende 🙂

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t_r_
Allwissender
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Sollten Sie keine monatlichen Lohnsteueranmeldungen benötigen, da der Mandant Quartalszahler oder Jahreszahler ist, dann könnten Sie auch bis zu dem jeweiligen Monatsabschluss hochsetzen und dann nur den Monatsabschluss in den Quartalsendmonaten bzw. Jahresende machen.

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Milla1
Einsteiger
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Okay, es ist gut zu wissen. Ich werde daran denken.

Vielen Dank für das Feedback

MfG

Milla

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Roxana
Beginner
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Nachricht 10 von 12
1666 Mal angesehen

Hallo Frau Hauch,

 

ich arbeite mit Lohn und Gehalt und habe zu dem Thema auch noch eine Frage.

 

Mit dem Austritt des letzten Mitarbeiters habe ich -wie in Dokument 1071105 beschrieben- mit dem Monatsabschluss die Meldung erhalten, dass ggf. zusätzliche Arbeiten notwendig sind. Nun muss ich noch den unterjährigen Lohnnachweis für die BG erzeugen und das Ende des Betriebes melden.  Das Häkchen dafür hatte ich noch nicht gesetzt.

 

Was sich mir aus den Dokumenten allerdings nicht erschließt, ist, ob es dafür zwingend erforderlich ist, den Monatsabschluss zurückzusetzen und die Lohnabrechnung zu wiederholen oder ob ich die Eingaben hinsichtlich des Teillohnnachweises und der UV-Jahresmeldung einfach im Folgemonat vornehmen und den Monatsabschluss durchführen kann. Bei beiden Eingaben wird ja ein Datum hinterlegt. Oder sind sogar beide Varianten möglich?

 

Im Dokument 1071105 steht als Voraussetzung "Der Austritt des Mitarbeiters ist bereits abgerechnet und der Monatsabschluss wurde durchgeführt." und "Mit dem nächsten Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis erstellt." bzw. "Die Datenübermittlung erfolgt mit dem nächsten Monatsabschuss."

 

Im Dokument 1005331 heißt es dazu jedoch "Führen Sie die nachfolgenden Schritte im letzten Monat durch, in dem Arbeitnehmer beschäftigt sind." Bzgl. der UV-Jahresmeldung steht in beiden Dokumenten, dass man die Lohnabrechnung für alle Mitarbeiter wiederholen soll.

 

Ich bin mir nicht sicher, wie es nun korrekt wäre. Können Sie mir dazu weiterhelfen oder hat vielleicht jemand anderes aus der Community damit bereits Erfahrung?

 

Lieben Dank für schnelle Hilfe.

 

Viele Grüße

Roxana

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 12
1638 Mal angesehen

Hallo Roxana,


damit die UV-Jahresmeldungen (GdA 92) und der digitale Teillohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt werden, führen Sie neben ihren getätigten Eingaben (siehe auch Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt, Punkt 5) bitte die Lohnabrechnung für alle Mitarbeiter und den Monatsabschluss durch.


Es ist nicht zwingend erforderlich den Monatsabschluss zurückzusetzen. Sie können die Meldungen auch im Folgemonat erstellen.


Viele Grüße


Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG

 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Roxana
Beginner
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Nachricht 12 von 12
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Lieben Dank für Ihre Rückmeldung Frau Schöneweis.

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letzte Antwort am 12.08.2020 08:25:05 von Roxana
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