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Betriebsdatenpflege Krankenkasse

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letzte Antwort am 21.01.2025 07:47:12 von NaJu2008
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NaJu2008
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Ich hab da mal ne Frage in die Runde:

 

Wie sind bis jetzt so eure Erfahrengen in Bezug auf die Betriebsdatenpflege und Stammdatenaktualität bei der Krankenkasse?

 

Habe heute erst wieder einen Brief von der Krankenkasse bekommen den die uns als Lohnabrechnende Stelle geschickt haben, weil der Mandant unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

 

Die hatten den Brief an eine Adresse geschickt, die bereits seit mehreren Jahren ungültig ist und zwischenzeitlich im Rahmen der Betriebsdatenpflege aber die aktuelle Adresse gemeldet wurde (Protokoll liegt mir vor).

 

Warum wird eigentlich bei uns immer Stress gemacht, dass wir rechtzeitig melden müssen, aber die Krankenkassen aktualisieren Ihre Datensätze (über Jahre) nicht und denen klopft keiner auf die Finger?

pogo
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Haben/Hatten die Krankenkassen denn Zugriff auf die Betriebsdaten?

 

Die haben doch jetzt ihr eigenes DSAK-System (Datensatz Arbeitgeberkonto).

Die Frage ist, warum Sie drüber keine Anforderung geschickt haben.

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NaJu2008
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Über das Arbeitgeberkonto werden doch aber keine Adressänderungen gemeldet.

 

Die Betriebsdatenpflege sollte meines Wissens nach doch eigentlich als gemeinsame Datenbank der Sozialversicherungsträger dienen. Hierüber werden schließlich auch die Ansprechpartner beim Mandant/Lohnabrecher und Adressänderungen gemeldet.

 

Die Meldungen zum Arbeitgeberkonto hab ich nur bei Krankenkassenneuanlagen oder als wir uns als Steuerberater melden mussten. Danach gab es nur noch Meldungen bei Änderung der Umlagesätze.

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pogo
Experte
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@NaJu2008  schrieb:

Über das Arbeitgeberkonto werden doch aber keine Adressänderungen gemeldet.

Doch. Schau dir mal deine 435er Auswertungen an. Da stehen Adresse, Ansprechpartner und Steuerkanzlei drin.

 

2.1 Relevante Angaben für die DÜ Arbeitgeberkonto lösen eine DSAK-Übermittlung aus.

 

Man kann allerdings selbst keine Datenaktualisierung veranlassen, wie bei der Betriebsdatenpflege, die auch zu 100% funktioniert.

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NaJu2008
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Du hast recht.

 

Ich hab gerade mal meine DÜ-Protokolle zum Arbeitgeberkonto durchgeschaut. Die entsprechende Krankenkasse hat tatsächlich eine elektronische Meldung zum Arbeitgeberkonto erhalten, als sich die Adresse geändert hat.

 

Aber scheinbar wurde dieser Datensatz bei der Krankenkasse nicht verarbeitet. Und der Mandant bzw. wir sind dann wieder die Angearschten.

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letzte Antwort am 21.01.2025 07:47:12 von NaJu2008
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