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Betriebsübergang an Nachfolger per 02.01. (Lohn & Gehalt)

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letzte Antwort am 15.02.2017 11:26:56 von t_kellmann
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t_kellmann
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Hallo liebe Community,

Es geht um folgendes Szenario:

Ein Einzelhandelsunternehmen (4 Angestellte) überlässt am 02.01. den Betrieb an seinen Sohn. Der Sohn war bis dato angestellt bei seinem Vater und wird nun zum Existenzgründer mit neuer Betriebsnummer und Steuernummer.

Der Dezemberlohn wurde über Datev Lohn & Gehalt und ohne Kenntnis der Überlassung normal abgerechnet.

Was gibt es jetzt alles zu beachten? Welche Tricks und Kniffe sind nötig, damit so wenig Aufwand wie möglich entsteht? (Kopieren oder nur einzelne Stammdaten ändern?) und zu welchem Datum?

Vielen Dank schon mal im Voraus

LG Thomas

t_r_
Allwissender
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Hallo,

tatsächlich zum 02.01.? Dann müsste der 01.01. noch über das Unternehmen des Vaters und ab dem 02.01. über das Unternehmen des Sohns abgerechnet werden.

Ich würde die Daten mit dem Kopierassistent Variante 2 vom Vater auf den Sohn übernehmen. Ich würde nur die Mitarbeiter kopieren, die auch weiterhin beschäftigt sind.

Beim Vater sollte noch der Haken Einstellung der Betriebstätigkeit gesetzt werden ( Mandantendaten - Adresse - Unternehmensdaten). Die Mitarbeiter können abgemeldet werden.

Beim Sohn sollte geprüft werden, ob bei den Krankenkassen die Betriebsnummer als Beitragskontonummer hinterlegt ist. Dann müsste hier die vom Vater auf die vom Sohn geändert werden.

Im Übrigen ist bei Sohn wie bei jeder Firmenneugründung zu verfahren.

Wichtig ist noch, den Wechsel bei der BG anzuzeigen.

Viele Grüße

T. Reich

t_kellmann
Beginner
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Hallo Thomas,

vielen Dank. Hat sich wohl keiner weiter getraut. 🙂 Ich habe es aufgrund der Kurzfristigkeit so in der Form gemacht. Bis dato sind noch keine Schwierigkeiten aufgetreten. An den Haken bei der Einstellung der Betriebstätigkeit und an die Betriebsnummer und BG hatte ich auch gedacht. Letztlich bestätigt mich Deine Mai und ich habe ein sehr gutes Gefühl. Sofern sich noch nachträgliche Schwierigkeiten ergeben, werde ich es mitteilen.

Beste Grüße

T. Kellmann

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letzte Antwort am 15.02.2017 11:26:56 von t_kellmann
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