Hallo,
habe im März den Zeitraum für Krankengeld Kind für den Monat Februar erfasst (1 Tag). Das Programm nimmt die Kürzung vor, erstellt aber keine Entgeltbescheinigung. Es ist alles korrekt hinterlegt, da im Vorjahr alles funktioniert hat. Die Besonderheit jetzt ist, dass der AN monatlich Provision bekommt und damit über die BBG liegt. Das kann aber nicht der Grund sein, das sie trotzdem einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld hat.
Herzliche Grüße
Hallo,
ist die Auswertungen 131 bis 133 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt?
Prüfen Sie bitte, ob als Fehlzeitgrund „Kinderpflege mit Krankengeld“ ausgewählt ist.
Bei Kinderpflege ohne Krankengeld wird keine EEL – Bescheinigung erstellt.
Kontrollieren Sie zusätzlich in der Fehlzeit, ob unter „Allgemeine Angaben“ der Haken Beträge für EEL festschreiben gesetzt ist. Dieser darf nicht aktiviert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, vielen Dank für die Antworten
zu 1 ja
zu 2 ja
zu 3 nein, ist nicht aktiviert.
Es hat ja vorher immer funktioniert.
Herzliche Grüße
Britta Wiedenmeyer
Hallo,
und kein Fehlerprotokoll seitens der Datev.
Hallo Frau Wiedenmeyer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bei der Fehlzeit Kinderpflege mit Krankengeld wird die Berechnung der Brutto- und Netto-Werte für den Ausfall während der Unterbrechung im Fehler- und Hinweisprotokoll aufgeführt.
Bei der Fehlzeit Kinderpflege ohne Krankengeld entfällt diese Berechnung. Das Entgelt wird auf der Abrechnung dennoch gekürzt.
Gibt es diese Berechnung in Ihrem Fehler- und Hinweisprotokoll?
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Frau Heinlein,
diese Berechnung gibt es.
Herzliche Grüße
Hallo Frau Wiedenmeyer,
damit wir Ihnen eine Lösung geben können, müssen wie Ihren Sachverhalt genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG