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Bescheinigung über Nebeneinkommen bei KUG

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letzte Antwort am 10.05.2021 18:26:23 von TN
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andreaschmidt
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Liebe Community,

 

ein Mitarbeiter hat bei uns eine Nebenbeschäftigung aufgenommen und bezieht bei seinem Hauptarbeitgeber KUG. Dafür muss eine Bescheinigung über Nebeneinkommen nach 313 SGB (III) erstellt werden. Ich nutze das Modul Bescheinigungswesen. Es wird nach Arbeitsentgelt einschl. Sachbezogene gefragt. Beim Abruf der Daten wird als Bruttoentgelt das gesamte Brutto inklusive steuerfreier Zuschläge ausgewiesen, im Netto sind die Zuschläge selbstverständlich auch enthalten. Mit stellt sich die Frage, ob das so korrekt ist?

 

Als Hinweis ist auf der Bescheinigung angegeben, dass alle Einnahmen, die unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erarbeitet wurden, anzugeben sind  (auch vermögenswirksame Leistungen); dazu gehört auch der Wert von Sachbezügen  (Arbeitsentgelt i.S. des 14 SGB IV).

 

In dem Fall würden die steuerfreien Zuschläge bei der Anrechnung auf das  KUG berücksichtigt. Ist das so korrekt, oder muss ich da manuell eingreifen? Bisher haben die Daten in anderen Bescheinigungen über das Bescheinigungsmodul  immer gepasst, deshalb widerstrebt es mir da manuell etwas zu ändern. 

Deshalb meine Frage, ist es korrekt, dass die steuerfreien Zuschläge  für die KUG Anrechnung  mit einfließen? 

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

 

 

Vilele Grüße 

itreptau
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Andreas,

 

sowas hatte ich auch noch nicht, aber dank Internet: ja die steuerfreien Zuschläge werden mit bescheinigt.

werden auch bei ALGII angerechnet.

 

LG

 

Sabine

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
320 Mal angesehen

Hallo,


hierbei handelt es sich um eine rechtliche Anfrage, bitte wenden Sie sich zur weiteren Abstimmung an die Agentur für Arbeit. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
318 Mal angesehen

Da es hier um das Ist-Entgelt geht, und nicht um das sv-pflichtige Entgelt, bescheinigt das System auch meinem Verständnis nach richtig.

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letzte Antwort am 10.05.2021 18:26:23 von TN
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