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Bescheid Erstattung der Entschädingung des Verdienstausfall Kinderbetreuung weicht ab

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letzte Antwort am 15.04.2021 10:00:49 von MaRo2020
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Lohnfee2020
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Hallo liebe Community,

 

heute kam zum ersten Mal ein Bescheid für den Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz wegen Kinderbetreuung.

 

Dieser weicht von unserer Berechnung (mit Datev LODAS) ab und es werden rund 5,00 € mehr erstattet.

 

Ist jetzt keine große Differenz, aber muss ja mit irgendetwas zusammen hängen 😞

 

Somit gleicht sich die Forderung in der FiBu natürlich nicht aus...wir würden es jetzt als sonstigen Ertrag ausbuchen, aber ob das so korrekt ist 😕

 

Oder muss es korrigiert werden und nehmen wir einfach die Werte vom Bescheid? (dort ist leider keine Berechnung beigefügt)

 

Theoretisch würde der Arbeitnehmer jetzt noch 3 € und die SV noch 2 € bekommen.

 

 

Geht es jemanden von euch ähnlich?

 

 

Liebe Grüße

die Lohnfee2020 🙂

eileenfiedler
Einsteiger
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Hallo,

 

auf der Auswertung 447 wird der Hinweis ausgegeben, dass die Höhe der Erstattung abweichen kann. Ich denke, da sind 5,- Abweichung noch als Rundungsdifferenz zu bewerten 😉

 

VG

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MaRo2020
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Bei uns weichen ALLE Bescheide ab. 

Einmal wird nicht der Ausfall anhand des tatsächlichen Monats sondern des Vormonats berechnet, zum anderen

wird das Wochenende mit berücksichtigt bei der Dauer der Quarantäne.

 

Hat das so noch jemand festgestellt?

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eileenfiedler
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Ich hatte bisher nur einen Bescheid, der bis auf den Cent gestimmt hat. Hatte aber auch schon welche, wo einfach mal die SV-Erstattung unterschlagen wurde 🙄

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MaRo2020
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Bisher stimmt kein Bescheid, auch in unserem anderen Büro nicht.

Aber immer zugunsten der Mandanten.

Bei Entschädigung Kind Quarantäne fehlt die Lohnfortzahlung, SV passt.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 19
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Hallo, 

 

die Ausfallzeiten dürfen nur für tatsächliche Arbeitstage eingegeben werden. Wenn der Arbeitnehmer am Wochenende nicht arbeitet, sind die Wochenenden als Fehlzeit nicht mit einzugeben. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MaRo2020
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Das ist auch so gemacht worden, aber leider nicht so vom Landesverwaltungsamt. Die haben die Wochenenden mitgezählt bei ihren Tagen.

Das Wochenende kann im Programm gar nicht eingetragen werden, da kommt dann ein Fehlerhinweis.

 

LG

pogo
Meister
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Leider ist das Beispiel auf ifsg-online.de dann einfach falsch oder sehr schlecht oder zumindest unverständlich.

 

Unter Häufige Fragen -> Wie errechnet sich der Bruttoverdienstausfall?

 


BEI QUARANTÄNE ODER TÄTIGKEITSVERBOT

Der Bruttoverdienstausfall wird auf Basis der in dem Monat entfallenen Arbeitszeit ermittelt. Die entfallene Arbeitszeit wird in Prozent berechnet, d.h. sie entspricht der Anzahl der Kalendertage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne in diesem Monat geteilt durch die Anzahl an Tagen in dem Monat. Die Anzahl der Tage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne sind die Tage, für die dieses/diese behördlich angeordnet wurde und kein Ausschlussgrund (z.B. Urlaub, Betriebsschließung, Krankheit, Kinderkrankenstand, etc.) vorliegt. Damit gilt: Entfallene Arbeitszeit = Anzahl der Tage mit Entschädigungsanspruch in diesem Monat/Anzahl der Tage in diesem Monat. Zur Berechnung des Bruttoverdienstausfalls wird das monatliche Brutto-Einkommen/der monatliche Brutto-Lohn mit dem Anteil der entfallenen Arbeitszeit multipliziert.

 

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 € brutto und wurde vom 15.06. bis 29.06. in Quarantäne gesetzt. Er befand sich daher im Juni an 15 Kalendertagen in Quarantäne. Damit entfiel 50% seiner Arbeitszeit (entfallene Arbeitszeit = 15 Kalendertage in Quarantäne/30 Kalendertage im Juni). Der Bruttoverdienstausfall beträgt somit 1000 € (50% x 2.000 €).


 

Kalendertage ist extra hervorgehoben.

Im Unterschied dazu sind bei Schließung von Schulen die Arbeitstage maßgeblich. Auch hervorgehoben.

 

Vielleicht ist es doch einfacher, die Anträge so Pi mal Daumen zu erstellen, abzuwarten, was erstattet wird und dann zu versuchen, die Abrechnungen halbwegs in die Richtung zu korrigieren. 😉

MaRo2020
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Im Dok. #1019437 Nr. 3.1.1 Nr. 3 wird das anders geschrieben.

 

"...darf die Fehlzeit nur für reguläre Arbeitstage erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht."

 

Weiterhin kann ich das Wochenende in den Fehlzeiten gar nicht erfassen.

sk3007
Einsteiger
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Bei mir stimmt auch nicht ein Bescheid. Leider habe ich jetzt den ersten, der zu Ungunsten des Mandanten ist. In den Bescheiden in Hessen (zuständig ist das Regierungspräsidium) sind keine Berechnungen, wie das Amt auf seine Werte kommt, ist das in anderen Bundesländern auch so? Wie soll man den Bescheid da prüfen und ggf. gegen vorgehen?

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MaRo2020
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Hallo,

laut Bescheid geht wohl nur eine Klage, aber das wollte ich vermeiden.

Hatte bei uns an das Landesverwaltungsamt geschrieben sie möchten es bitte überprüfen - keine Antwort.

Habe es dann immer wieder telefonisch probiert und habe dann mal jemanden erreicht. Da hieß es dann es würde geprüft werden - mehr weiß ich noch nicht.

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sk3007
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Ja, so ist das hier leider auch. Und wegen 80 € erhebe ich jetzt mal nicht direkt Klage:) Ich wollte nur mal hören, wie das sonst so läuft, ob es sich vielleicht nur die Hessen einfach machen. Finde es sehr ungewöhnlich Bescheide ohne Berechnung zu bekommen... Aber gut, dann versuche ich es auch mal mit der Bitte um Prüfung... 

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MaRo2020
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Hallo,

 

gibt es denn schon neue Erkenntnisse?

Ich habe jetzt den ersten Fall wo der Mandant weniger bekommt als ausgerechnet.

 

Warum macht man sich die ganze Arbeit mit zig Probeabrechnungen, mit Q, ohne Q etc, wenn das Amt dann als

Grundlage das Brutto vom Vorvormonat nimmt?

Da passt ja die komplette Berechnung bei Stundenlöhnern nicht und wird auch nicht passen.

 

LG 

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jjunker
Experte
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@MaRo2020 Bei kleinen Abweichungen zu Gunsten des Mandanten --> kick it in a box.

 

Haben Sie den Fall auch schon andersrum, dass ein Mandant zu wenig bekommt?

Also deutlich zu wenig?

Bei 5€ würde ich das ebenfalls in Absprache mit dem Mandanten dokumentieren und zu den Akten nehmen.

 

--> Entspricht nicht der eigenen gewohnten Arbeitsweise und erzeugt im ersten Moment ein ungutes Gefühl.

Melden (beim Mandanten) und dokumentieren (gegenüber dem Amt) macht frei.

Selbst wenn Sie bei 100 Löhnen eine Differenz von 5 € in der Entschädigungssumme zu verantworten haben. --> Machen Sie fünf Stunden was Produktives dann ist das Risiko abgegolten. 😉

 

Unschön aber wenn auf der Gegenseite die Kompetenz fehlt. Warum mit Stümpern streiten? Kommt eh nichts bei raus.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
MaRo2020
Einsteiger
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Bisher war es nur zugunsten des Mandanten, heute der erste mit 75€ zuwenig.

Das ist schon sehr ärgerlich.

sk3007
Einsteiger
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Hallo! 

Also ich habe dem zuständigen Regierungspräsidium eine Mail geschickt mit der Bitte mir die Berechnung zukommen zu lassen, da ich andernfalls den Mandanten empfehlen werde Klage zu erheben.

Und schwups... innerhalb von 3 Stunden hatte ich den Berechnungsbogen und konnte nachvollziehen, was falsch gelaufen ist. In meinem Fall ein Eingabefehler, der umgehend korrigiert wurde.

Grüße aus Frankfurt

MaRo2020
Einsteiger
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Die Berechnung habe ich ja, aber der Rest passt ja nicht.

Vielleicht läuft es ja in Thüringen anders...

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sschiel
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Nachricht 18 von 19
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Hallo liebe Community,

 

ich habe jetzt auch Bescheide bekommen die nicht stimmen.

Wie muss ich das denn handhaben? muss ich die Lohnabrechnung korrigieren? Oder lass ich es wie bisher abgerechnet? Es würde dann den Dezember 2020 betreffen und soweit kann ich ja nicht korrigieren.

Wie habt ihr es denn dann gemacht?

 

LG

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MaRo2020
Einsteiger
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An der Abrechnung habe ich nichts geändert, ich werde die Differenz dann umbuchen.

 

Aber - mit der Märzabrechnung kam eine Nachberechnung für den betreffenden Monat November für die Entschädigung Betreuung Kind sowie Entschädigung Quarantäne bei 2 MA.

Aufgefallen ist mir das nur auf dem Buchungsbeleg, bei der Lohnabrechnung ist davon nichts zu sehen.

 

 

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letzte Antwort am 15.04.2021 10:00:49 von MaRo2020
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