Hallo!
Wir haben eine Mitarbeiterin die im (individuellen) Beschäftigungsverbot ist. Sie ist bei uns im Nebenjob angestellt (450,-).
Im Februar hatte Sie das letzte Mal Entgelt von uns erhalten.
Laut § 18 MuSchG gilt;
"Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt."
Fragen:
- Ich würde nun als letzte drei abgerechnete Monate Dez, Jan und Feb nehmen, da danach kein Entgeltabrechnung erfolgte. Ist mein Ansatz richtig?
- Wie errechnen wir den AG-Anteil (13,-)?
- Müssen wir mit dem Hauptarbeitgeber in Kontakt treten oder die mit uns?
- Wie können wir die benötigten Daten bekommen, wenn der AN diese uns nicht mitteilt? Z.B. über die Krankenkasse?
Mfg Torsten
Hallo Torsten,
klären Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse, welche Monate zur Berechnung des Mutterschutzlohns herangezogen werden müssen.
Die 13,00€ pro Tag werden von der Krankenkasse an den Mitarbeiter gezahlt. Diese müssen bei einer Nebenbeschäftigung unter den Arbeitgebern aufgeteilt werden. Nutzen Sie dafür das Feld "Nebenverdienst netto pro Tag" unter Personaldaten | Mutterschutz, Register Verdienstangaben.
Der tägliche Nettoverdienst ist für eine korrekte Abrechnung erforderlich. Wenn der Mitarbeiter Ihnen diese Information nicht zukommen lässt, sprechen Sie bitte auch hier mit der Krankenkasse.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG