Eine Mitarbeiterin befindet sich seit Februar in einem Beschäftigungsverbot. Infolge der Tatsache, dass im April zwei Feiertage aufeinanderfolgten, erfolgte seitens der Kollegin beiden FT der MA eine Auszahlung.
Meine Meinung nach die beiden FT müssen raus ,da die MA sich in Entgeltfortzahlung befindet.
Wenn das Beschäftigungsverbot durchweg über beide Feiertage bestand, dann gilt das Beschäftigungsverbot und die Erstattung der Krankenkasse auch für die Feiertage.
Ist wie bei einem Gehaltsempfänger der übers Wochenende krank geschrieben ist. Dort erstattet die KK auch das Wochenende, obwohl der AN regulär am Wochenende frei hat.
dann die beiden FT müssen raus. Danke