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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

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letzte Antwort am 07.12.2022 09:27:00 von renek
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Marc_K
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Hallo Community,

 

ich muss einen aus Belgien stammenden Beschäftigten abrechnen. Dieser arbeitet auf gerinfügiger Basis in Deutschland. Der AN ist in Belgien krankenversichert.
Eine SV-Nummer liegt mir vor. Eine Steuer-ID-Nummer liegt mir nicht vor.

Fraglich ist zum einen die Angabe der Krankenversicherung in den Personalstammdaten. Eine ausländische Krankenkasse kann ich hier nicht auswählen. Wie muss der AN angelegt werden?

Die Steuer-ID-Nummer muss beim Finanzamt beantragt werden, korrekt? Laut Bundesknappschaft könne man das Feld auch ausnullen (habe ich aber nie was von gehört).

 

Weiß jemand Rat?

vw
Erfahrener
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Hallo,

die Steuer-ID erhält meines Wissens nur, wer auch in D gemeldet ist (mit Zuzug bzw. ab Geburt).

 

https://sevdesk.de/lexikon/steueridentifikationsnummer/

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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TN
Fachmann
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oder sich mehr als 183 Tage in D aufhält.

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vw
Erfahrener
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Nachtrag:

einen solchen Fall hatte ich zwar auch noch nicht, aber ist hier nicht "Grenzgänger" das Thema?

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijobber-aus-dem-ausland/minijobber-aus-dem-ausland_node.html

https://www.haufe.de/personal/entgelt/sv-recht-bei-minijobs-mit-auslandsbezug_78_347938.html

 

Vielleicht mal bei der Minijobzentrale/ Krankenkasse nachfragen.

Gruß, vw

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(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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Claudi-Jo
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Ja, das sehe ich auch so. 

 

Meines Wissens ist bei Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten wichtig, dass festgelegt wird, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet.  Hier noch der Link zur DVKA ...

 

Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern - GKV-Spitzenverband, DVKA

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Ich hatte diesen Fall auch schon. Sollte der Arbeitnehmer sich überwiegend in seinem Heimatland aufhalten, dann gilt das Steuer- und SV-Recht in seinem Heimatland, d. h. er muss in Belgien in einem Lohnbüro abgerechnet werden.

 

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Milla1
Einsteiger
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Hallo,

 

hat dieser Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung?

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renek
Fachmann
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ACHTUNG!!!!

 

Ich hatte einen ähnlichen Fall in meiner Zeit in der Kanzlei, nur mit einer MA aus AT.

 

Wenn der/die MA im Heimatland einer SV-pflichtigen Arbeit nachgeht, kann es passieren, dass die in D als Minijob geltende Beschäftigung SV-pflichtig wird. Und zwar nicht in D, sondern dem anderen Land!

 

Hier bitte umgehend durch die - in Ihrem Falle - belgische Krankenversicherung eine Prüfung vornehmen lassen! Hier ist dann nicht ausschlaggebend was die Knappschaft oder Sie denken, sondern was die KV des Heimatlandes bestimmt!

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nein, dieser Mitarbeiter hat keine A1-Bescheinigung.

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Marc_K
Beginner
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Hmm, kann ich so nicht bestätigen.
Früher habe ich bei ausländischen Gastarbeitern eine Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige AN ausgefüllt und dem FA geschickt. Daraufhin bekam man eine Papierbescheinigung mit den ElStAM. Seit 2020 gibt des diesen Antrag nicht mehr und den ausländischen AN wurde eine dt. Steuer-ID zugewiesen (obwohl Sie nur 4 Wochen in D arbeiten)

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Marc_K
Beginner
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Nachricht 11 von 13
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Ich habe mit der Minijobzentrale telefoniert.

Mir wurde gesagt, dass der AN in seinem Heimatland klären muss ob seine Versicherung auch im Ausland greift oder nicht. Falls nicht, müsse er sich zusätzlich in D versichern.

Unabhängig von der Versicherung ist aber in jedem Fall der BGS 6500 zu verwenden.

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Marc_K
Beginner
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Nachricht 12 von 13
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Nein

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renek
Fachmann
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Nachricht 13 von 13
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@Marc_K  schrieb:

Ich habe mit der Minijobzentrale telefoniert.

Mir wurde gesagt, dass der AN in seinem Heimatland klären muss ob seine Versicherung auch im Ausland greift oder nicht. Falls nicht, müsse er sich zusätzlich in D versichern.


^^ was ich ja bereits schrieb.

 

Jeder der diese Fälle mal in der Praxis hatte und Jahre rückrechnen musste weiß wie nervig das ist 😡 Eigentlich muss bei MJ´s eines Ausländers (also nicht in D wohnhaften MA) vor einer Abrechnung eine Bescheinigung seiner KK angefordert werden. Der MA erzählt einem das was er denkt, nicht das was Sie wissen müssen. Bin da selbst leidgeplagt...

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letzte Antwort am 07.12.2022 09:27:00 von renek
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