Hallo,
ein Mandant möchte seiner Auszubildenden einen Fahrtkostenzuschuss Fahrten Wohnort- Berufsschule zahlen, Gesamtfahrstrecke sind 86 km 1x pro Woche. Sie fährt die Strecke mit ihrem Pkw. Fahrkosten Wohnort-Berufsschule sind doch meiner Meinung nach SV+ST frei. Wo kann ich diesen Zuschuss eingeben? Geht das über die Stammlohnart 854 als Festbezug oder gibt es noch eine bessere Lösung?
Außerdem zahlt er schon einen Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15% versteuert für Weg zwischen Wohn-u. Arbeitsstätte.
Geht Beides nebeneinander?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfeleistung 🙂
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo GH,
programmtechnisch können Sie die Stammlohnart 854 zur Abrechnung des Fahrgeldes nutzen. Beachten Sie dabei, dass der gebuchte Betrag automatisch in der DÜ-Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 (steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bescheinigt wird.
Ob sowohl das Fahrgeld als auch ein pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss parallel abgerechnet werden darf, kann ich rechtlich nicht beurteilen. Nehmen Sie zur Klärung dieses Sachverhaltes Kontakt zum zuständigen Finanzamt auf.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen erhalten Sie im Dokument 1002688.
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde das so abrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
GH