Hallo guten Morgen,
wer kann mir hier weiterhelfen.
Wir haben für einen Mandaten den Dez. Abruf gemacht. Bis hier alles ok
Nach Überprüfung der BG Daten, stellten wir fest, dass die Stunden fehlen.
Wir haben diese nun im Dez. eingepflegt, nochmals eine "Wiederholungsabrechnung gesamt" getätigt, jedoch kommt keine Korr. DÜ an BG mit?
Was muss getan werden, dass wir eine korrekte Datenübermittlung an die BG bekommen?
Viele Grüße
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Finde auf die Schnelle keinen schriftlichen Beleg, aber soweit ich mich erinnere, ist eine Änderung der Stunden kein Stornierungstatbestand.
Gefunden:
document__3869__49-faq-uv-meldeverfahren.pdf (informationsportal.de:
Sind Sie Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft und haben Sie lediglich eine
falsche Stundenzahl angegeben, muss der Lohnnachweis nicht nachträglich korrigiert
werden. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften dient als Beitragsmaßstab das
Arbeitsentgelt. Daher haben die Arbeitsstunden keinen Einfluss auf die Beitragshöhe und
eine Korrekturmeldung ist überflüssig
Herzlichen Dank. Danke für die Information
Schöne Weihnachten
VG
Erika Kettinger