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Berufsgenossenschaft DÜ Meldung

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letzte Antwort am 23.12.2021 08:24:44 von lorenz-keck
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lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo guten Morgen, 

 

wer kann mir hier weiterhelfen.

Wir haben für einen Mandaten den Dez. Abruf gemacht. Bis hier alles ok

Nach Überprüfung der BG Daten, stellten wir fest, dass die Stunden fehlen. 

Wir haben diese nun im Dez. eingepflegt, nochmals eine "Wiederholungsabrechnung gesamt" getätigt, jedoch kommt keine Korr. DÜ an BG mit? 

Was muss getan werden, dass wir eine korrekte Datenübermittlung an die BG bekommen? 

 

Viele Grüße

Erika Kettinger 

mmatt
Beginner
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Nachricht 2 von 3
348 Mal angesehen

Finde auf die Schnelle keinen schriftlichen Beleg, aber soweit ich mich erinnere, ist eine Änderung der Stunden kein Stornierungstatbestand.

 

Gefunden:

document__3869__49-faq-uv-meldeverfahren.pdf (informationsportal.de:

Sind Sie Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft und haben Sie lediglich eine
falsche Stundenzahl angegeben, muss der Lohnnachweis nicht nachträglich korrigiert
werden. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften dient als Beitragsmaßstab das
Arbeitsentgelt. Daher haben die Arbeitsstunden keinen Einfluss auf die Beitragshöhe und
eine Korrekturmeldung ist überflüssig

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lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
276 Mal angesehen

Herzlichen Dank. Danke für die Information 

 

Schöne Weihnachten

 

VG

Erika Kettinger

 

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letzte Antwort am 23.12.2021 08:24:44 von lorenz-keck
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