Ich habe folgendes Probelem.
Ein privat krankenversicherter AN bekommt jetzt Kurzarbeit.
Der AG braucht ja nur den Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 18,6% vom reduziertem Ausfallentgelt (80%) an die Krankenkasse abführen. Bei einem Ausfallentgelt von z.B 1.500,00€ wären das 223,20€ (1.500,00€ x 80% x 18,6%).
Beim Antrag auf die Erstattung der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge müsste ich dann folgende Berechnung durchführen:
Sollentgelt z.B. 3.000,00 - Istentgelt 1.500,00 x 80% x 37,6% = 451,20€
Nach diesen Berechnungen bekommt der AG mehr von der Agentur für Arbeit erstattet als er tatsächlich zahlt.
Ich glaube nicht, dass dieses so richtig ist.
Wo und wie kann ich im Programm "Lohn und Gehalt" dieses Problem lösen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
dem Arbeitgeber werden für die Arbeitsausfälle in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 die von ihm während des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach § 95 Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.
Die Pauschalierung findet auch Anwendung für freiwillig oder privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Es erfolgt für diesen Personenkreis keine Begrenzung auf die tatsächlich gezahlten Beiträge.
Somit kann es unter Umständen vorkommen, dass mehr Beiträge erstattet als tatsächlich gezahlt wurden.
Die Berechnung ist damit korrekt.