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Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld

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letzte Antwort am 16.07.2019 14:29:36 von lohnbuchhalter
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lohnbuchhalter
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

habe nach einem Telefonat mit der AOK ein Problem mit der Anzahl der Kalendertage bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

Die AOK behaart auf einem Durchschnittswert von 30 Tagen je Monat, Lodas liefert jedoch die Summe der tatsächliche Kalendertage der zu Grunde liegenden Monate.

Dies liegt in der Einstellung als Stundenlohnempfänger und dabei stellt LODAS bei der Berechnung auf die tatsächlichen Kalendertage ab, so wie ich in einem älteren Diskussionsbeitrag finden konnte:

"Richtige Antwort 1.  Re: Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

     Uwe Lutz   

      uwelutz     20.05.2019 12:55 (als Antwort auf: Franziska Datzmann

  

Moin,

bei Stundenlohnempfängern wird mit den tatsächlichen Kalendertagen gerechnet. Bei Gehaltsempfängern mit 90 Kalendertagen pro Quartal.

Also ist die Berechnung abhängig von der Eintragung im Feld "Entlohnungsform" unter Personaldaten - Beschäftigung - Tätigkeit auf der Registerkarte "Allgemein".

Viele Grüße

Uwe Lutz"

Nun meine Frage dazu - wer muss sich wem fügen???

Was ist korrekt - ich kann doch nicht wegen der Berechnung des Mutterschaftsgeldes die Grundeinstellungen im MA ändern (MA war Stundenlöhner und bleibt Stundenlöhner)?

Die AOK sagt es wäre eine feste gesetzliche Vorgabe auf 30 Tage je Monat abzustellen? Wie kann ich der AOK die Grundlage der 89 Tage bei Stundenlohnempfängern begründen? Hat jemand einen Tipp?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

die gesetzliche Grundlage würde mich mal interessieren.

Im Gemeinsame Rundschreiben vom 06./.07.12.2017 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( 0208720 ) heißt es zu der Berechnung bei schwankendem Arbeitsentgelt auf jeden Fall im Abschnitt 8.2.4.7.1:

In allen anderen Fällen (z. B. Stundenlohn, Akkordlohn) sind die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Berechnungszeitraums zu berücksichtigen (Formel 2).

388818_pastedImage_8.png

Viele Grüße

Uwe Lutz

PS: Und in dem Rundschreiben ist dann auch als Beispiel 34 gerade Ihr Fall mit den Monaten Februar, März und April und den 89 Kalendertagen genannt.

lohnbuchhalter
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Herzlichen Dank für die schnelle und konkrete Information. Jetzt hab ich zumindest etwas in der Hand um der Dame auf die Sprünge zu helfen ...

Der Hinweis auf die anderslautende Variante der Berechnung bei Eigenschaft als Stundenlöhner löste heftiges Erstaunen aus, selbst als ich diesen Kontext direkt von der Internetseite der AOK vorgelesen habe.

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letzte Antwort am 16.07.2019 14:29:36 von lohnbuchhalter
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