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Berechnung LFZ bei Durchschnittsberechnung zwar korrekt aber für die KK nicht plausibel > LuG

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letzte Antwort am 29.11.2023 08:23:29 von Matthias_Platz
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dieela
Einsteiger
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Hallo an Alle,

 

bei unserem Mandanten werden die Mitarbeiter ( alles Gehaltsempfänger ) mit Durchschnittsberechnung bei AU und Urlaub abgerechnet da sie monatl. Umsatzprovisionen in unterschiedlicher Höhe erhalten.

Die Durchschnittsberechnung erfolgt an sich auch vollkommen korrekt.

 

Die LFZ setzt sich aus dem monatl. Gehalt, der Umsatzprovision ( des Vormonats ) und natürlich des ( zusätzlichen ) Durchschnitts je Tag AU ( oder Urlaub ) zusammen.

Allerdings wird von der IKK regelmäßig der Erstattungsantrag abgelehnt da die Berechnung für die KK nicht plausibel erscheint.

 

Anhängend stelle ich hier mal den Erstattungsantrag ein mit den entsprechenden Markierungen.

 

Das Problem dabei ist für die KK augenscheinlich, das sich das Gehalt und die Umsatzprovision auf einen Vollmonatsbetrag beziehen, die Durchschnittsberrechnung aber natürlich nur für die Tage der AU ( in diesem Fall 6 Tage ) > zu sehen auf Seite 2 im Berechnungsschema.

 

Die Nichtplausibilät der KK bezieht sich nun auf das Gesamtbrutto wie im DÜ-Protokoll

( Seite 1 ) und kommt rechnerisch nicht auf das fortgezahlte Entgelt und dadurch nicht auf das von uns beantragte Erstattungsergebnis.

Die KK rechnet in diesem Fall das Gesamt-Brutto von 2.264,98 € * 6 AU-Tage/30 Tage.

 

Die KK argumentiert nun ( zunächst nachvollziehbar 😞

 

2.264,98 € Brutto * 6 A-Tage/30 ergibt ein fortgezahltes Entgelt in Höhe von 452,99 €

und nicht 538,34 € und demzufolge ergäbe sich ein geringerer Erstattungsanspruch.

Denn übermittelt wird ja lediglich das was auf dem DÜ-Protokoll ( Seite 1 ) steht und nicht wie die Berechnungsgrundlage zustande gekommen ist.

 

Daher meine Frage;

 

Ist es möglich der KK auch das Berechnungsschema elektronisch zu übermitteln auf welchem der Erstattungsanspruch beruht bzw. wie kann man der KK bereits im Erstattungsantrag vermitteln das sich der ermittelte Durchschnitt ja immer nur auf die AU-Tage bezieht und nicht auf einen vollen Monat ?

 

Oder haben wir evtl. sogar einen Fehler in der Berechnung ?

 

Wir haben der IKK auch per Mail das Berechnungsschema übermittelt, dies wird aber nicht von der KK akzeptiert.

 

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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45 Mal angesehen

Hallo,

 


das Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit - U1 kann nicht elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Dies sieht das AAG-Verfahren nicht vor.


Ich sehe auf Basis der im Beitrag vorliegenden Informationen keinen Fehler in der Berechnung.


Kann hierzu jemand mit Erfahrungswerten aus der Praxis unterstützen?

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.11.2023 08:23:29 von Matthias_Platz
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