Hallo liebe Community,
hoffe Ihr könnt mir helfen.
Wir haben einen Beraterwechsel von Lug zu Lug zu 03/2021. Bei Eintragung unserer Beraternummer bei der Sozialversicherung kommt folgender Hinweis: "Für das Jahr 2020 wurde ein Lohnnachweis mit einer anderen Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes mit Meldung UV01 erstellt. Die Mitgliedschaft muss für Dezember 2020 mit den Meldegrund UV06 beendet werden und ein neuer Gültigkeitszeitraum ab Januar 2021 angelegt werden".
Ist es hier nicht richtig, den Meldegrund UV06 zu 02/2021 zu melden und ab 03/2021 einen neuen Gültigkeitszeitraum anzumelden, weil wir ab da ja den Lohn übernommen haben?
Eine weitere Frage habe ich noch. Muss ich bei der Übernahme von Lug zu Lug eine Systemwechselanmeldung vornehmen?
Vorab vielen Dank
1. Frage
Unter der vorigen Beraternummer wäre in der BG ein Sondertatbestand UV06 (Ende der meldenden Stelle) einzutragen. Dann kann unter der neuen Beraternummer ein Stammdatenabruf für 2021 ausgelöst werden.
2. Frage
BG ja, wie oben beschrieben
Elstam nein
DEÜV nein (ob man extra die Lohnkontenübernahme anhakeln muss, habe ich gerade nicht parat, wäre aber eigentlich unlogisch)
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Muss ich hier dann bei der BG als Ende den 02/2021 nehmen oder den 12/2021?
Hallo,
wenn im abgebenden Lohn und Gehalt-System kein digitaler Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 sondern mit dem Meldgrund UV01 erstellt wurde, muss die Mitgliedschaft zum Monat 12/2020 beendet werden.
Hinterlegen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Bereich Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft das Ende 12/2020 mit dem Meldegrund für Sondertatbestand "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt (UV06)". Anschließend legen Sie einen neuen Gültigkeitszeitraum ab 01/2021 an.
Mit dem nächsten Monatsabschluss wird der für das Jahr 2020 durch den vorherigen Berater erstellte digitale Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV01 storniert und neu mit dem Meldegrund UV06 erstellt. Für das Abrechnungsjahr 2021 wird ein Stammdaten-Abruf mit der Betriebsnummer Abrechnungsstelle von Ihnen erstellt.
Diese Informationen finden Sie auch im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt.
Bei einem Wechsel von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt ist keine DEÜV-Systemwechselameldung notwendig. Es muss und kann keine Lohnkontenübernahme angehakt werden.
Führen Sie eine ELStAM Ummeldung zum aktuellen Kalendermonat durch. Wählen Sie auf der Mandantenebene Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Elektr. Lohnsteuerkarte | Ummeldung.