abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beraterwechsel zu 03/2021; Unfallversicherung Meldung UV06 LuG und Systemwechselmeldung notwendig

3
letzte Antwort am 19.03.2021 10:34:00 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Dani_Deu
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
766 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

hoffe Ihr könnt mir helfen.

 

Wir haben einen Beraterwechsel von Lug zu Lug zu 03/2021. Bei Eintragung unserer Beraternummer bei der Sozialversicherung kommt folgender Hinweis: "Für das Jahr 2020 wurde ein Lohnnachweis mit einer anderen Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes mit Meldung UV01 erstellt. Die Mitgliedschaft muss für Dezember 2020 mit den Meldegrund UV06 beendet werden und ein neuer Gültigkeitszeitraum ab Januar 2021 angelegt werden". 

 

Ist es hier nicht richtig, den Meldegrund UV06 zu 02/2021 zu  melden und ab 03/2021 einen neuen Gültigkeitszeitraum anzumelden, weil wir ab da ja den Lohn übernommen haben?

 

Eine weitere Frage habe ich noch. Muss ich bei der Übernahme von Lug zu Lug eine Systemwechselanmeldung vornehmen? 

 

Vorab vielen Dank

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 4
753 Mal angesehen

1. Frage

Unter der vorigen Beraternummer wäre in der BG ein Sondertatbestand UV06 (Ende der meldenden Stelle) einzutragen. Dann kann unter der neuen Beraternummer ein Stammdatenabruf für 2021 ausgelöst werden.

 

2. Frage

BG ja, wie oben beschrieben

Elstam nein

DEÜV nein (ob man extra die Lohnkontenübernahme anhakeln muss, habe ich gerade nicht parat, wäre aber eigentlich unlogisch)

0 Kudos
Dani_Deu
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
739 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Muss ich hier dann bei der BG als Ende den 02/2021 nehmen oder den 12/2021? 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
725 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn im abgebenden Lohn und Gehalt-System kein digitaler Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 sondern mit dem Meldgrund UV01 erstellt wurde, muss die Mitgliedschaft zum Monat 12/2020 beendet werden.


Hinterlegen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Bereich Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft das Ende 12/2020 mit dem Meldegrund für Sondertatbestand "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt (UV06)". Anschließend legen Sie einen neuen Gültigkeitszeitraum ab 01/2021 an.


Mit dem nächsten Monatsabschluss wird der für das Jahr 2020 durch den vorherigen Berater erstellte digitale Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV01 storniert und neu mit dem Meldegrund UV06 erstellt. Für das Abrechnungsjahr 2021 wird ein Stammdaten-Abruf mit der Betriebsnummer Abrechnungsstelle von Ihnen erstellt.


Diese Informationen finden Sie auch im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt.


Bei einem Wechsel von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt ist keine DEÜV-Systemwechselameldung notwendig. Es muss und kann keine Lohnkontenübernahme angehakt werden.


Führen Sie eine ELStAM Ummeldung zum aktuellen Kalendermonat durch. Wählen Sie auf der Mandantenebene Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Elektr. Lohnsteuerkarte | Ummeldung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 19.03.2021 10:34:00 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage