Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat fünf minderjährige Kinder, die im Ausland leben. Sollen diese im Lodas unter den Kinderdaten angegeben werden?
Vielen Dank
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Vielen Dank für so schnelle Antwort!!!!
Nachtrag: In diesem Falle würde ich unbedingt Kopien der Geburtsurkunden oder anderer amtlicher Belege zum Lohnkonto nehmen, um die in der Lohnabrechnung berücksichtigte Anzahl der Kinder unter 25 Jahren (es geht nicht um minderjährige Kinder bei der Berechnung des Beitragsabschlages in der PV) im Falle einer Prüfung nachweisen zu können. Denn für im Ausland lebende Kinder wird das demnächst kommende vereinfachte elektronische Verfahren wohl nichts liefern.