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Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern

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letzte Antwort am 23.01.2025 10:37:29 von lohnexperte
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Iren0603
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen, 

ein Mitarbeiter hat fünf minderjährige Kinder, die im Ausland leben. Sollen diese im Lodas unter den Kinderdaten angegeben werden?

 

Vielen Dank

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 4
108 Mal angesehen

Hallo @Iren0603 ,

 

eindeutig ja. 🙂

 

VG

 

 

Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
104 Mal angesehen

Vielen Dank für so schnelle Antwort!!!!

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
94 Mal angesehen

Nachtrag: In diesem Falle würde ich unbedingt Kopien der Geburtsurkunden oder anderer amtlicher Belege zum Lohnkonto nehmen, um die in der Lohnabrechnung berücksichtigte Anzahl der Kinder unter 25 Jahren (es geht nicht um minderjährige Kinder bei der Berechnung des Beitragsabschlages in der PV) im Falle einer Prüfung nachweisen zu können. Denn für im Ausland lebende Kinder wird das demnächst kommende vereinfachte elektronische Verfahren wohl nichts liefern.

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letzte Antwort am 23.01.2025 10:37:29 von lohnexperte
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