Hallo zusammen,
berücksichtigt LODAS auch die Abschläge für die Pflegeversicherung, wenn ein Kinderfreibetrag in ELSTAM eingetragen ist, ohne dass die Kinderdaten gepflegt sind ? Ich habe momentan nämlich den Fall, dass sich bei einem Mitarbeiter die Steuerklasse von 1 auf 4 geändert hat und zusätzlich eine Kinderfreibetrag von 1,0 hinzugekommen ist (vorher Kinderfreibetrag 0). In der Probeabrechnung wird jetzt der Abschlag berücksichtigt, obwohl keine Kinderdaten hinterlegt sind.
Es würde ja eigentlich wenig Sinn machen, wenn LODAS die Kinderfreibeträge für die Pflegeversicherung berücksichtigen würde, denn bei einem Kinderfreibetrag von 1,0 könnten ja auch 2 Kinder vorhanden sein (jeweils 0,5). Trotzdem wundert es mich, dass anscheinend doch die Abschläge ohne vorhandene Kinderdaten berücksichtigt werden.
Danke im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, der Abschlag in der Pflege wird nur berücksichtigt wenn das Kind direkt in den Kinderdaten eingetragen wurde.
Anders ist es nicht möglich
Ich habe einige Mitarbeiter mit Kinderfreibeträgen die keine Kinder nachgewiesen haben (Name, Geburtsdatum). Da wird kein Abschlag berücksichtigt
Hier muss man unterscheiden:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.
In meinen Fall war es tatsächlich so, dass aufgrund des hinzugekommenen Kinderfreibetrages nur der Zuschlag für Kinderlose nicht mehr berechnet wurde