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Berücksichtigung Abschläge in Pflegeversicherung

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letzte Antwort am 07.12.2023 16:32:13 von JM92
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JM92
Beginner
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Hallo zusammen,

 

berücksichtigt LODAS auch die Abschläge für die Pflegeversicherung, wenn ein Kinderfreibetrag in ELSTAM eingetragen ist, ohne dass die Kinderdaten gepflegt sind ? Ich habe momentan nämlich den Fall, dass sich bei einem Mitarbeiter die Steuerklasse von 1 auf 4 geändert hat und zusätzlich eine Kinderfreibetrag von 1,0 hinzugekommen ist (vorher Kinderfreibetrag 0). In der Probeabrechnung wird jetzt der Abschlag berücksichtigt, obwohl keine Kinderdaten hinterlegt sind. 

 

Es würde ja eigentlich wenig Sinn machen, wenn LODAS die Kinderfreibeträge für die Pflegeversicherung berücksichtigen würde, denn bei einem Kinderfreibetrag von 1,0 könnten ja auch 2 Kinder vorhanden sein (jeweils 0,5). Trotzdem wundert es mich, dass anscheinend doch die Abschläge ohne vorhandene Kinderdaten berücksichtigt werden.

 

Danke im Voraus.

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Nein, der Abschlag in der Pflege wird nur berücksichtigt wenn das Kind direkt in den Kinderdaten eingetragen wurde.

 

Anders ist es nicht möglich 

 

Ich habe einige Mitarbeiter mit Kinderfreibeträgen die keine Kinder nachgewiesen haben (Name, Geburtsdatum). Da wird kein Abschlag berücksichtigt 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 3 von 4
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Hier muss man unterscheiden:

 

  1. Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte wird nicht mehr berechnet, sobald ein Kinderfreibetrag erfasst ist. Dieser Zuschlag fällt ja auch weg, unabhängig davon wie alt die Kinder sind und wie viele Kinder vorhanden sind.

    Will man im Einzelfall diese Berücksichtigung unterdrücken, kann man dies entsprechend abwählen.

  2. Will man die Beitragsreduzierung für 2 oder mehr Kinder unter 25 Jahren berücksichtigen, muss man entweder die Kinder in den Kinderdaten erfassen oder die Anzahl der Kinder bei den weiteren Angaben zur Pflegeversicherung gesondert erfassen.

    Diese Daten werden nicht aufgrund der Eintragung des Kinderfreibetrages automatisch gesetzt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

JM92
Beginner
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Nachricht 4 von 4
171 Mal angesehen

Vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.

 

In meinen Fall war es tatsächlich so, dass aufgrund des hinzugekommenen Kinderfreibetrages nur der Zuschlag für Kinderlose nicht mehr berechnet wurde 

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letzte Antwort am 07.12.2023 16:32:13 von JM92
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