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Beitragsnachweise mehrerer Beschäftigungsbetriebe (Rechtskreis OST und West) konsolidieren?

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letzte Antwort am 24.11.2021 15:21:04 von Alexandra_Friedrich
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lohnbuchhalter
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Hallo,

 

wir haben einen Mandanten mit 9 Beschäftigungsbetrieben übernommen, diese liegen in den Rechtskreisen OST und WEST. Aktuell wird für jeden Beschäftigungsbetrieb ein eigenes Beitragskonto bei den KK geführt und monatlich je ein eigener BNW je Beschäftigungsbetrieb erstellt. Dazu sind für jeden Beschäftigungsbetrieb eigene Krankenkassen angelegt (z.B. die Barmer gleich 9 Mal).

 

Ich würde jetzt gern die Beitragsnachweise zusammenfassen und die Flut der Kassen damit verkleinern wollen.

 

Ich habe die Anleitungen im DATEV soweit verstanden, dass ich jede Kasse einmal für den Rechtskreis Ost und einmal für den Rechtskreis West anlegen muss, da diese getrennt erstellt werden müssen.

 

Anschließend würde ich die Beitragsnachweise auch gern konsolidieren wollen und hier fehlt mir ein Stück Überblick:

 

Kann ich alle jeweils Kassen im jeweiligen Rechtskreis unter einem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren? Dann hätte ich maximal einen BNW Ost und einen BNW West pro Kasse.

 

Oder kann ich gar alle Kassen (unabhängig vom Rechtskreis) unter der Hauptbetriebsnummer  konsolidieren?

 

Hat hier jemand Erfahrung damit?

 

 

lianek_
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Guten Tag,

wir haben einen Mandanten mit mehreren Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden sowohl im Rechtskreis Ost als auch West. Mit der Betriebsnummernstelle kann man abstimmen, dass sämtliche Beitragsnachweise nur unter einer (Haupt)-Betriebsnummer abgegeben werden. Die Betriebsnummernstelle setzt in Ihrem Programm ein Kennzeichen und übermittelt dies an die Krankenkassen - damit die dann entsprechend wissen, dass für alle Betriebsstätten nur ein Beitragsnachweis pro Rechtskreis kommt. 
In den MPD unter SV - Beschäftigungsbetriebe - werden alle Beschäftigungsbetriebe mit der jeweils eigenen Betriebsnummer angelegt. Fast ganz unten muss bei jedem Beschäftigungsbetrieb unter "Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren" die entsprechende Betriebsnummer erfasst werden. 


Eine Unterscheidung nach Rechtskreis Ost und West ist m.E. aber nach wie vor erforderlich. Deshalb legen wir jede Krankenkasse einmal mit Rechtskreis Ost und einmal mit Rechtskreis West an.

 

Viele Grüße

Liane Krützner

lohnbuchhalter
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

danke für die Antwort. Das klingt schon einmal recht brauchbar.

 

Und es reicht aus, wenn ich jede notwendige Kasse generell nur einmal für Ost und einmal für West anlege?

 

Also nicht jede Kasse für jede separate Betriebnummer? Gebe ich bei der Beitragskontonummer dann immer die Nummer des (Haupt-)betriebsteiles an?

 

Danke schon mal für eine Antwort.

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lianek_
Beginner
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Guten Morgen,

ja, es reicht, wenn jede KK einmal mit Rechtskreis Ost und einmal mit Rechtskreis West angelegt wird.

Was aber entscheidend ist und ich in meiner ersten Antwort vielleicht nicht ganz verständlich formuliert habe:


In den MPD müssen unter SV - Beschäftigungsbetriebe - zunächst alle Beschäftigungsbetriebe mit der jeweils eigenen Betriebsnummer angelegt werden. In jedem dieser Beschäftigungsbetriebe muss fast ganz unten unter "Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren" die entsprechende Betriebsnummer erfasst werden, unter der die Beitragsnachweise konsolidiert abgegeben werden sollen.

 

Beispiel:

Sie haben sechs Beschäftigungsbetriebe mit den Betriebsnummern 100000, 200000, 300000, 400000, 500000 und 600000. Die Beitragsnachweise sollen alle über die 100000 konsolidiert werden. Dann müssen Sie die 100000 bei allen sechs Beschäftigungsbetrieben in den MPD unter "Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren" erfassen.

 

Und auch wichtig: dies muss vorher mit der Betriebsnummernstelle abgesprochen werden, damit die das entsprechend den einzelnen Krankenkassen melden.

 

Und ja, bei der Beitragskontonummer geben Sie die Nummer an, unter der Sie die Meldungen abgeben. Im Beispiel oben wäre das die 100000.

 

Einen schönen Tag und viele Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


für beide Rechtskreise muss ein separater Beitragsnachweis erstellt werden. Eine Konsolidierung wäre daher nur pro Rechtskreis möglich.


Erfassen Sie dazu pro Rechtskreis den Beschäftigungsbetrieb, auf den konsolidiert werden soll, unter 
Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe in der Gruppe Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren. Achten Sie darauf, dass nur Beschäftigungsbetriebe des selben Rechtkreises zusammengefasst werden. 


Weitere Infos finden Sie im Hilfedokument 5303211 .

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2021 15:21:04 von Alexandra_Friedrich
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