Werte Damen und Herren,
ich bin im Bereich Lohnabrechnungen - Lohnabrechnungen mit LODAS Autodidaktin und bitte daher um Nachsicht, wenn sich womöglich Offensichtliches mir nicht erschlossen haben sollte.
Im Oktober diesen Jahres übernahm ich die Lohnbuchhaltung mit LODAS. Die zuvor in der Position tätige Kollegin hatte folgendes gemeldet:
Werkstudent (PGRS: 106) (Midijob: Ja (korrekt)) Eintritt im Juli 2021.
Krankenkasse des Studenten ist die AOK Nordost, dies trug sie auch ein. Jedoch meldete sie ihn fälchlicherweise mit dem BGRS 6500 an eben jene Krankenkasse. [Nach meinem Wissen hätte er, so er denn tatsächlich ein geringfügig beschäftigter Student gewesen wäre, mit jenen Werten an die Knappschaft gemeldet werden müssen.]
Ich übernahm die Abrechnungen mit dem Abrechnungsmonat September. Im Juli und August war der MA noch wie oben gemeldet worden.
Als ich den Fehler bemerkte, hatte ich angedacht ihn rückwirkend zu korrigieren. Dies bedeutet, dass ich folgenden Wert zum Juli 2021 meldete: BGRS 0100.
Leider erscheint seitdem im Beitragsnachweis der Krankenkasse die Meldung, "ACHTUNG BEITRAGSNACHWEIS WIRD NICHT ÜBERMITTELT".
Dies ist offensichtlich der Fall, weil Beiträge für geringfügig Beschäftigte enthalten sind. Und die Beitragsgruppen 6000 und 0500 mit Minusbeträgen versehen sind.
Jedoch komme ich leider auf keinen grünen Zweig, wie hier eine ordentliche und korrekte Berichtigung erfolgen kann und zu erfolgen hat.
Ich wäre zutiefst verbunden für weiterführende Hilfe oder Lektüre.
Hallo,
ich befürchte, da müssen Sie sich direkt an die Datev wenden....
Hallo,
mit welcher Abrechnung haben Sie die rückwirkende Änderung des Beitragsgruppenschlüssels durchgeführt?
Wenn der Beitragsgruppenschlüssel von 6500 auf 0100 beispielweise mit der Abrechnung Oktober rückwirkend ab Juli geändert wurde, führt die Umbuchung des alten Beitragsgruppenschlüssels dazu, dass der Beitragsnachweis Oktober noch auf Fehler läuft.
Durch die Korrektur werden im Beitragsnachweis negative Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte ausgewiesen. Dadurch kann der Beitragsnachweis Oktober nicht übermittelt werden.
Ab dem Folgemonat, werden die Beitragsnachweise jedoch wieder wie gewohnt übermittelt. Der Beitragsnachweis Oktober ist in diesem Fall manuell über sv.net an die Krankenkasse zu melden.
Wenn die Datenübermittlung des Beitragsnachweis für die Folgemonate jedoch weiterhin abgelehnt wird, müssen wir uns den Sachverhalt genauer ansehen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.