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Beiträge für Angestellte im Baugewerbe

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letzte Antwort am 15.08.2022 15:14:41 von Alexandra_Friedrich
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stoerchlifrosch
Beginner
Offline Online
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Hallo Zusammen,

 

ich komme mal wieder in der Datev Hilfe nicht weiter.

 

Ich muss einen Beitrag für Angestellte im Februar 2022 korrigieren, weil die Arbeitnehmerin erst am 14.2. angefangen hat und ich dachte, der Beginn einer Beschäftigung mit Eintrittsdatum reicht um den Beitrag für Angestellte im Baugewerbe entsprechend zu berechnen. Fehlanzeige. Wurde voll berechnet. Jetzt habe ich in der Hilfe gefunden, dass man bei Teilmonaten die entsprechenden Tage erfassen muss.

 

Im Juli habe ich dann für den 2.22 eine Nachberechnung angestoßen und die eigentlich abzurechnenden Tage, 11 insgesamt, über die LA 505 mit BS 81 erfasst. Jetzt hat er mir die Differenz für 9 Tage im Plus im Beitrag erfasst, anstatt im Minus! 

 

Muss man die 11 Tage im Minus erfassen? Der Beitrag wurde ja im Februar voll berechnet!

Über eine Korrektur von Beitragstagen findet man in der Hilfe nämlich leider nichts!!

Danke für die Hilfe

Birgit Schwarz

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
35 Mal angesehen

Hallo Frau Schwarz, 


Ihren Sachverhalt können wir so leider nicht exakt beurteilen. Gerne können Sie sich über unsere üblichen Servicekanäle an uns wenden und wir sehen uns den Fall gemeinsam an. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.08.2022 15:14:41 von Alexandra_Friedrich
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