Liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich Famulanten. Ein Mandant von uns hat einen Famulant für vier Wochen beschäftigt mit Vergütung eines Taschengeldes / einer Aufwandsentschädigung, die sie von der KV erstattet bekommt. Jetzt kam die Frage auf, ob und wie wir den Famulant abrechnen müssen. Muss eine Abrechnung wie bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum mit Entgelt erfolgen? Hatte vielleicht jemand so einen Fall? Im Internet finde ich leider widersprüchliche Antworten.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
aus meiner Sicht handelt es sich um ein "normales" vorgeschriebenes Pflichtpraktikum während des Studiums ohne Entgelt.
Also PGS 190, BGS 0000, UV-Pflicht
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.