Hallo, ich habe gerade einen Mandanten im Lohn, bei dem ich wegen Betriebsaufgabe alle Arbeitnehmer zum 31.12. 2015 abmelden muss.
Wie erreiche ich im Lodas, dass für den Januar keine Schätzung mehr erfolgt, bzw. die Schätzung sich auf 0 beläuft?@
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Könnte die Aufhebung des Schätzverfahrens die Lösung sein; also Haken raus.
Abmeldungen der AN und Mitteilungen an die KK rechtzeitig (also morgen bereits)?
Hallo Frau Rodekirch,
Sie haben ja wahrscheinlich eine Schätzdifferenz des Dezember, die im Januar noch anzumelden und zu bezahlen ist.
Daher würde ich das Schätzverfahren NICHT ausschalten, sondern vielmehr die Januarschätzung mit -100% als Korrekturwert de facto auf Null setzen.
Wenn Sie außerdem die Funktion "Austritte berücksichtigen" für die Schätzung eingeschaltet haben, dürfte von Hause aus bereits der Januar auf Null gesetzt werden (da Sie ja alle AN austreten lassen), so dass der Schritt im vorherigen Absatz quasi bereits den "doppelten Boden" darstellt.
So werden Ihnen für den Januar keine neuen Beiträge mehr angemeldet - was ja auch falsch wäre - und die Differenzen des Dezembers noch korrekt gemeldet.
Gutes Gelingen und frohe Festtage
PS: Da ich diese Zeilen momentan am iPAD schreibe, habe ich keinen direkten Zugriff auf LODAS. Wenn Sie mit meinen Ausführungen so nicht klar kommen sollten, dann einfach nochmals kurz posten, dann kann ich morgen am PC noch "nachlegen".
Hallo Herr Hein,
ich habe die Abrechnung schon gemacht und dachte auch, dass die Funktion "Austritte im Schätzverfahren berücksichtigen" ausreicht, wenn dann kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt ist. War aber nicht so. Hat trotzdem die Schätzung für Januar i. H. der Restsumme des Dezembers erstellt.
Gut wäre, wenn man die Auswirkungen der Funktionen gleich bei der Probeabrechnung sehen könnte. Das würde manches Mal viel Zeit sparen.
Ihr Vorschlag, die Schätzung mit der %-Korrektur durchzuführen, hatte ich auch schon in Erwägung gezogen. Scheint mir jetzt auch die beste Lösung zu sein. Muss dann halt die komplette Abrechnung nochmal senden.
Danke und Ihnen auch schöne Weihnachten
Hallo Frau Rodekirch,
wenn in Ihrer Abrechnung "nur noch" die Schätzdifferenz Dezember für den Januar heraus gekommen war, dann ist doch alles in Ordnung.
Es ist systembedingt korrekt, dass die Meldung als Januar generiert wird. Es gibt zwar auch noch die Möglichkeit, bei der "letzten" Abrechnung die Schlüsselung "Schätzbeitragsnachweis durch endgültige Abrechnung ersetzen" zu aktivieren. Aber damit haben nach meiner Erfahrung die Krankenkassen eher Probleme.
Daher brauchen Sie normalerweise nichts mehr weiter zu unternehmen.
Herzliche Grüße
Ihr Vorschlag, die Schätzung mit der %-Korrektur durchzuführen, hatte ich auch schon in Erwägung gezogen. Scheint mir jetzt auch die beste Lösung zu sein. Muss dann halt die komplette Abrechnung nochmal senden.
Hallo Frau Rodekirch,
wenn Sie nur die prozentuale Korrektur für Januar 2016 auf -100% setzen, müssen Sie keine Wiederabholungsabrechnung durchführen. Hier ist es ausreichend, wenn Sie nur die Stammdatenänderung senden. Dann werden die Beitragsnachweise entsprechend neu aufbereitet und die richtigen Zahlen übermittelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
im letzten Satz des ersten Absatzes von Frau Rodekirchs Antwort steht ja schon drin, dass die Januar-Schätzung "nur" noch die Schätzdifferenzen des Dezembers umfasste - da ist also schon alles in Ordnung.
Sie war wohl eher überrascht, dass es überhaupt nochmals zur Schätzung für den Januar kam - was ja aber so sein muss, wenn man das von mir schon zitierte Häkchen
nicht mit der letzten Abrechnung rausgenommen hat.
Geruhsame Feiertage und auf bald
Hallo Herr Hein,
ich stolperte einfach über den Satz "Muss dann halt die komplette Abrechnung nochmal senden." Und dass muss sie ja eben nicht.
Viel Grüße und ein paar geruhsame Feiertage
Uwe Lutz
Danke für Ihre Hilfe,
wir haben uns jetzt entschieden, die Abrechnung so zu lassen. Das erspart uns evtl. auch Rückfragen von den Krankenkassen.
Es sollte halt eigentlich, wie schon erwähnt, die Restzahlung des Dezembers mit im Dezember unterkommen.
Aber gut zu wissen, dass man hier auch Hilfe bekommt.
Vielen Dank und jetzt kommt erstmal Weihnachten...
Hallo Frau Rodekirch,
fibu-technisch haben Sie - als Verbindlichkeit - alles im Dezember drin (Bruttolohnverbuchung unterstellt).
Nur anmeldetechnisch und damit auch zahlungstechnisch sind Sie im Januar.
Also - alles wie es sein soll ...
Friedvolle Weihnachten