Hallo,
jetzt hat es mich ereilt. Ich habe zum ersten Mal einen AVWL-Vertrag über eine Bausparkasse. Nun handelt es sich ja weder um eine vermögenswirksame Leistung (VL) noch um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Bei der Überweisung der VL wird der Überweisungsschlüssel für VL mitgeschickt. Das wäre ja nicht richtig und ist auch so von der Bausparkasse nicht gewünscht.
Den Bausparvertrag als bAV einzurichten wäre ja auch nicht richtig. Es würde sich auch die Frage stellen unter welche Versicherungsart.
Des Weiteren bestünde noch die Möglichkeit, die AVWL als individuelle Überweisung zu berücksichtigen.
Muss jemand solche Verträge abrechnen und überweisen? Wenn ja, bitte ich um entsprechende Tipps.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo T. Reich,
der Wunsch zur Anlage einer AVWL ist uns bereits bekannt. Wir haben Sie hinzugefügt.
Aktuell gibt es die Möglichkeit, die benötigten Lohnarten und den Nettoabzug manuell anzulegen. Um für diesen einen Zahlungsträger zu erzeugen, können Sie in den Mitarbeiterstammdaten eine individuelle Überweisung anlegen.
Freundliche Grüße
Nadine Götz
Personalwirtschaft
DATEV eG
LODAS
Hallo,
leider habe ich auch wieder so einen Fall.
Was ist so schlimm wen der einfach über die VWL läuft?
Das Geld wird ja auch nur überwiesen.
Gruß
Nico
Hallo,
für die Überweisung von VWL gibt es eine eigene Schlüsselnummer, so kann technisch erkannt werden, dass es sich um eine VWL-Zahlung handelt. Diese Nummer wird, so weit ich weiß, auch von den Datev-Programmen bei den Überweisungen hinterlegt.
Wird nun eine AVWL als VWL überwiesen, so kann ggf. das Institut die Zahlung nicht richtig zuordnen und es kommt zu Fehlbuchungen und ggf. auch falschen Steuerbescheinigungen.
Wie das technisch genau funktioniert, weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
irgendwie kann ich es nicht verstehen, dass von Frau Götz kein Verweis auf das InfoDB-Dokument Arbeitgeberzuschuss Vermögenswirksame Leistungen (Beispiele für Lohn und Gehalt) und hier auf den Punkt 3 kommt. Alles schön erklärt. Dafür hat man doch die InfoDB.
Viele Grüße
Hallo Herr Preuß,
das kannte ich auch noch nicht. Allerdings wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, in einem Dokument für den AG-Zuschuss VWL nach der AVWL zu suchen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
da haben Sie wohl recht. Das ähnliche Dokument für LODAS spricht im Titel auch nicht von AVWL. DATEV sollte mal über die Umbennung oder ein eigenes Dokument nachdenken, denn die Suche in der InfoDB ist ja so lausig wie früher - mit dem Suchbegriff AVWL wird nichts gefunden.
Viele Grüße
Stimmt, sieht man gerade ganz frisch hier:
Ich wäre für eine Erweiterung der Bezeichnung.
Viele Grüße
Hallo,
vor lauter baV und Arbeitgeberpflichtzuschuss seh´ ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Ich habe einen AVWL Vertrag (§ 10a) in einen "Riester Vertrag". Bestehend aus der AG-Leistung, diese ist steuerpflichtig? und einem AN-Anteil.
Ist der AN-Anteil eine Entgeltumwandlung? .... wenn ja - muss hierauf dann noch der 15% AG-Zuschuss gezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Jasmina Reichert
Hallo Frau Reichert,
diese Art von VWL unterscheidet sich von der herkömmlichen Art der VWL. Die Überweisung darf daher nicht als „VWL“ markiert sein sondern muss als „normale“ Überweisung gekennzeichnet werden.
Wenn dies bei Ihrem Sachverhalt zutreffend ist, gehen Sie bitte wie in unserem Dokument 5303178 – Vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge anlegen (Beispiele für Lohn und Gehalt) beschrieben vor.
Wenn es sich bei dem Arbeitnehmeranteil nicht um eine Gehaltsumwandlung im Rahmen einer bAV handelt, ist der AG-Pflichtzuschuss nicht relevant.