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Baulohn - gewerblicher Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 05.06.2026 08:09:50 von Jana_Richter
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Puffbohne123
Neuling
Offline Online
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68 Mal angesehen

Hallo zusammen!

Eine Mandantin hat im Juni einen 18jährigen Arbeitnehmer im Bau eingestellt.

Zum 01.01. dieses Jahres war er noch nicht volljährig.

Jetzt weiß ich nicht genau, welche Mitarbeitervariante ich im Baulohn wählen soll.

Volljährig oder jugendlich?

Als Abgrenzungskriterium habe ich nur den Stichtag 01.01. des Jahres gefunden, aber nicht was ist, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung 18 Jahre alt ist, aber am 01.01. noch 17 Jahre alt ist.

 

Meiner Meinung nach zählt die Variante des Gewerbliches Arbeitnehmers volljährig.

 

Vielleicht kann jemand helfen.

 

Danke

 

Jana_Richter
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
40 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

der Arbeitnehmer ist dieses Jahr noch "gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich) und zum Jahreswechsel muss er auf "gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)" umgestellt werden.

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letzte Antwort am 05.06.2026 08:09:50 von Jana_Richter
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