Hallo Community,
ich habe für Januar 2019 Urlaubstage für einen gewerblichen Arbeitnehmer abzurechnen, der am 01.01.2018 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
2018 war die Urlaubsberechnung deshalb nach den Vorschriften für jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer vorzunehmen und es hat auch immer funktioniert. Nun hat er 11 Resturlaub Tage vom Vorjahr, von denen im Januar 3 abgebaut werden sollen. LODAS zieht zwar den genommenen Urlaub korrekt ab, errechnet aber partout kein Urlaubsgeld. Erfasst wurden die Stunden im Kalendarium mit Ausfallschlüssel UJ und Stammlohnart 537, sowie in den Bewegungsdaten die genommenen Tage mit Ausfallschlüssel 71. Im Dezember habe ich das ganz genau so erfasst und das Urlaubsgeld wurde errechnet. Diesen Monat nun nicht.
Der Arbeitnehmer wurde zum Januar 2019 umgeschlüsselt auf volljähriger gewerblicher Arbeitnehmer. Wenn ich probehalber die Urlaubsstunden wie bei allen anderen Arbeitnehmer erfasse, erfolgt ebenfalls keine Berechnung des Urlaubsgeldes, aber der Urlaubsanspruch wird um die genommenen Tage reduziert. Liegt das unter Umständen an der Lohnart 537? Wurde diese evtl im Zuge der neuen Programmversion ersetzt?
Danke für hilfreiche Hinweise!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
da der Arbeitnehmer im Meldejahr 2019 ein volljähriger gewerblicher Arbeitnehmer ist, tragen Sie bitte den Urlaub aus dem Jahr 2018 vor.
Als volljähriger gewerblicher Arbeitnehmer ist eine Abrechnung der Lohnart 537 nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer im Auslernjahr ist.
Nach dem Vortrag des Urlaubs 2018 in die Baulohnstatistik kann der Urlaub mit dem Ausfallschlüssel U und der Lohnart 508 abgerechnet werden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank, Frau Dietl. Nach dem Erfassen der Vortragswerte hat es funktioniert.