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Bau Abrechnung und Erfassung Urlaub bei Festlohn LuG

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letzte Antwort am 09.09.2021 09:39:18 von wahrendorff
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wahrendorff
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Unser Mandant rechnet (leider) seine Mitarbeiter über einen Festlohn ab. Für die monatliche Erfassung gebe ich im Kalender Zeitlohn 2 mit LOA 8501 Bau Statistik Lohn ein.

 

Nun habe ich die Kontoauszüge von der SOKA erfasst (für 2020) und möchte den Urlaub abrechnen. 

 

Hat jemand eine Idee wie?

Wenn ich im Kalendarium AS "U" mit 8000 und den Stunden erfasse, erhält der Mitarbeiter zusätzlich zu seinem Lohn noch den Urlaub "oben drauf",

wenn ich nur eine Statisik-Lohnart erfasse, "U" mit z.b. 8502 Stat. Urlaub Bau, dann erhalte ich keine Abrechnung für die SOKA UND die Tage werden auf der Abrechnung weiter ausgewiesen. 

 

Bin noch relativ neu im Baulohngeschäft und hoffe jemand hat einen guten Rat für mich. 

 

Viele Grüße von der Nordsee 

Gabriele Wahrendorff

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wahrendorff,


die Abrechnung von Festlöhnen im Baugewerbe ist bei gewerblichen Arbeitnehmern im Tarifvertrag nicht vorgesehen.

 
Aus diesem Grund erfolgt in der Abrechnung keine automatisierte Kürzung der Festbezüge. Sie müssen den Festbezug manuell kürzen und den errechneten Betrag in der Monatserfassung des Mitarbeiters hinterlegen.


Ob die Kürzung anhand des tatsächlich gezahlten Urlaubslohns oder einer Teilmonatsberechnungsformel erfolgt, liegt aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in ihrem Ermessen.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wahrendorff
Beginner
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Nachricht 3 von 3
227 Mal angesehen

Moin Herr Aras,

 

vielen dank für die Antwort. Ich konnte unsere Mandaten davon "überzeugen", dass wir künftig wieder nach Stunden abrechnen. Das erleichtert die Urlaubsabrechnung enorm 🙂

 

Viele Grüße

Gabriele Wahrendorff

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letzte Antwort am 09.09.2021 09:39:18 von wahrendorff
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