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BGN - Es will einfach nicht klappen...

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letzte Antwort am 03.03.2017 14:59:56 von Monique_Müller
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pedelina
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Hallo,

lediglich bei der BGN will das einfach nicht klappen mit der Datenübermittlung und so langsam bin ich mit meinem Latein am Ende.

Zur Info: wir arbeiten mit Lodas.

Beispiel1: Die Abrechnung Dezember erfolgte aufgrund fehlender Unterlagen erst am 10.01.17, Berufsgenossenschaftsdaten waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingegeben (fehlende PIN).

Merkwürdigerweise kam aber mit der Abrechnung Dezember die Auswertung 421 mit den richtigen Stunden und auch das Entgelt stimmt (jedoch ohne Hinweis auf Datenübermittlung, ohne eingetragene PIN, ohne Betriebsnummern, ach ja und ohne Fehlerprotokoll).

Vor der Abrechnung Januar wurden dann alle Daten ordnungsgemäß eingetragen, eine zweite BG angelegt, die Stammdaten nacheinander abgerufen und gehofft, mit der Januarabrechnung erfolgt die Datenübermittlung. Es kamen jedoch keinerlei Auswertungen für 2016 mehr, kein Fehlerprotokoll und nichts, lediglich die Auswertungen für 2017.

Sollte die Datenübermittlung nicht mit der Abrechnung Januar erfolgen?

Beispiel2: Aufgrund dessen, dass die PIN und die Betriebsnummern nicht zu 01/16 eingetragen waren (das übliche Problem) erfolgte mit dem Januarlohn keine Datenübermittlung, Fehlerprotokoll und Auswertung 421 erhalten.

Alles nach Vorschrift nachgearbeitet, mit der Februarabrechnung dann eine Nachberechnung auf Januar und? Es ist gar nichts gekommen, weder die Auswertung 422 noch 421 noch irgendein Hinweis auf dem Fehlerprotokoll. Hat die Datenübermittlung jetzt geklappt oder nicht?

Daten für 2017 sind in Ordnung.

Wie kann man eine erneute Übermittlung anstossen?

Liebe verzweifelte Grüße aus Mittelfranken

Petra Delgado

pedelina
Beginner
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Mir wäre immer noch wichtig zu wissen, wie man erfährt, ob die Datenübermittlung geklappt hat oder nicht, wenn man keinerlei Protokolle oder Fehlermeldungen erhält (auch nicht auf Rückübertragung!!) und wie man eventuell eine erneute Verarbeitung anstoßen kann, wenn augenscheinlich alles richtig eingegeben ist.

Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ob der Digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 erstellt und übermittelt wurde, erkennen Sie anhand der Auswertung 422.

Ansonsten erhalten Sie, wie in Ihrem Beispiel 1, die Auswertung 421.
Wenn Sie 12/2016 für den Mandanten so spät abgerechnet haben, ist es möglich, dass Sie die Auswertung unter 12/2016 finden.

Andernfalls können Sie die  Datenübermittlung so auslösen:

  1. Stellen Sie sicher, dass alle BG- und Mitgliedsdaten ab 01/2016 korrekt hinterlegt sind.
  2. Der UV-Stammdatenabruf für 2016 muss durchgeführt und die Rückmeldungen der DGUV vorhanden sein.
  3. Stoßen Sie eine Nachberechnung für eine Personalnummer auf 01/2016 an.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sabine
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Herr Kollege, geben Sie Ihre Meldung wie bisher ab, die BG kann diese Daten vermutlich selbst nicht mehr lesen die sie sich da angefordert haben 🙂

Man hätte bei den Unfallversicherungen mal etwas früher darüber nachdenken sollen, wie man seine Meldungen denn für 2016 gerne hätte! Erst sollte alles Mitte 2016 anlaufen und dann bekommen die Mandanten Mitte November 2016 Post und zum 01.12.2016 wird ein Programm freigegeben, was aber schon ab Januar 2016 gelten soll. Das kann nicht klappen. Die Zeit für die Umsetzung im Programm war dann auch einfach viel zu kurz.

Ach und dann nicht zu vergessen, ändern sie auch noch die Mitgleidsnummern zum 01.01.2017 um das Chaos komplett zu machen.

Aber wir Berater müssen wie immer alles mitmachen und die DATEV leider auch. Nur die bekommt dann auch noch den ganzen Ärger von uns Kollegen ab.

pedelina
Beginner
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Vielen Dank für die Hinweise.

Ich habe jetzt einfach per Januar 2016 ein Änderungskennzeichen bei der BG PIN gesetzt mit der Februar Abrechnung eine Nachberechnung auf Januar 2017 und eine Nachberechnung auf Dezember 2016 angestossen und nun hat es endlich geklappt, alle Auswertungen sind da, alle Zahlen stimmen.

andreakleinlagel
Einsteiger
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Hallo allerseits,

auch ich habe noch zwei BGN-Mandanten, bei denen einfach kein korrekter digitaler Lohnnachweis für 2016 übermittelt werden will. Die Arbeitsentgelte sind im digitalen Lohnnachweis zu niedrig ausgewiesen, auf der alten Auswertung 145 sind sie korrekt. Habe auch immer wieder Korrekturen und Nachberechnungen versucht, wenn ein neuer Lösungs(versuch)hinweis von Datev kam, aber alles erfolglos.

Eben habe ich es wieder mal versuchen wollen und abermals getan was Fr. Schauer oben beschrieben hat, aber schon das Hinweisprotokoll der Probeabrechnung (LODAS) ist ein Graus, da scheinen doch ein paar Worte verloren gegangen zu sein:

FP Lohnnachweis 2016 01.03.2017.jpg Ich schicke jetzt gar nichts mehr für 2016 ans RZ, die Nachweise für 2016 wurden ja alle schon per Extranet oder Papier an die BG's geschickt, bei denen mit Abweichungen zwischen bisherigem und digitalen Nachweis auch mit einem kurzen Zweizeiler zu den Differenzen und fertig. Ich hoffe wirklich nur noch, dass es in einem Jahr für die Meldungen für 2017 tatsächlich richtig funktioniert...

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte prüfen Sie, ob Sie in der aktuell gültigen Mitgliedschaft mit der neuen Mitgliedsnummer in keinem Monat einen Sondertatbestand geschlüsselt haben.

Die alte(n) Mitgliedschaft(en), die nur bis 31.12.2016 gültig war(en), müssen im Bearbeitungsmonat 01/2017 gelöscht werden.

Wenn der Betrag auf der Auswertung 422 zu niedrig ausgewiesen wird, stoßen Sie am Besten für alle Personalnummern eine Nachberechnung mit 1,96 auf 01/2016 an. Somit werden alle Arbeitnehmer nochmal "neu" aufgerollt und die Auswertung 422 für 2016 neu erstellt.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.03.2017 14:59:56 von Monique_Müller
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