Hallo,
was ist, wenn bei der Auswertung 420 BG die Gehälter und die Stunden im 1/17 doppelt ausgewiesen werden?
LODAS? Vielleicht die Hauptgefahrtarifstelle bei der "alten" und der "neuen" BG angekreuzt? Dann einfach das Kreuz bei der BG für 2016 rausnehmen ab 01/2017.
DATEV empfiehlt die "alte" BG in 01/2017 zu löschen.
Auch wir haben (mindestens) einen Mandanten, bei dem die monatlich ausgewiesenen Werte auf Auswertung 420 im Jahr 2017 (in allen Monaten bis aktuell 06/2017) verdoppelt ausgewiesen werden. In den entsprechenden Auswertungen von 2016 war noch alles korrekt. Zumindest bei diesem einen Mandant ist der Sachverhalt wie folgt:
- es ist nur eine Mitgliedschaft bei der Unfallvers. (BG Bau) angelegt
- auch die entsprechende Gefahrtarifstelle gibt es (in beiden Jahren, ab 01/2016) nur einmal
- auch der Haken Hauptgefahrtarifstelle ist in allen Monaten ab 01/2016 nur einmal gesetzt
- in den Personaldaten sind alle Mitarbeiter geschlüsselt mit "Ermittlung gemäß MPD-Schlüsselung"
Einziger Unterschied in der Schlüsselung zwiswchen 2016 und 2017: In 2016 gab es noch eine zweite (aber eine andere, 2016 auch bereits "inaktive") Gefahrtarifstelle. 2017 gibt es nur noch eine.
Ferner fiel mir beim Vergleich zwischen diesem einen Mandanten und einem anderen, bei dem "richtig gerechnet" wird, folgendes auf:
- Beim Vergleichsmandanten mit korrekter Auswertung 420 sind bei "Personaldaten - Unfallvers. - Zuordnung zur Hauptmitgliedschaft" in den Mandantendaten alle Felder befüllt und ausgegraut
- Beim falsch rechnenden Mandanten sind zwar auch alle Felder befüllt, aber das Feld "Hauptgefahrtarifstelle", in dem die (korrekte) Betriebsnummer der BG Bau steht, ist nicht ausgegraut.
Mir ist bewusst, dass nur einmal im Jahr eine Datenübermittlung an die BG stattfindet. Allerdings fiele mein Mandant wohl in Ohnmacht, wenn der nächste BG Beitrag doppelt so hoch wäre wie bisher.
Daher die Frage an DATEV: Besteht Handlungsbedarf oder kann die "falsche" Auswertung 420 ignoriert werden?
Mit freundlichen Grüßen
F. Berger
DATEV?
Hallo Zusammen,
wenn Beträge und Stunden doppelt ausgewiesen werden, liegt es in den meisten Fällen daran, dass die Mitgliedschaften „doppelt" vorhanden sind.
z.B. durch eine neue Mitgliedsnummer in 2017
Hierfür ist eine „neue" Mitgliedschaft anzulegen. Wenn nun die „alte" Mitgliedschaft nach wie vor in den Stammdaten hinterlegt ist, werden die Werte für die Auswertung doppelt herangezogen.
Wir empfehlen deshalb, die nicht mehr gültigen Mitgliedschaften unter 01/2017 zu löschen.
Sollte dieser Sachverhalt nicht auf Sie zutreffen, melden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihre Daten genauer prüfen können.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Schauer,
wie bereits oben geschrieben ist in 2016 und 2017 nur je eine / die gleiche Mitgliedsnummer hinterlegt.
Bitte veranlassen Sie, dass uns die DATEV diesbezüglich kontaktiert - und bitte nicht vor dem 18.07.2017.
Danke und mit freundlichen Grüßen,
F. Berger