abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BG Abruf für Mandant mit erstmaliger Abrechnung in Lodas 01.2017 Hilfe!

42
letzte Antwort am 31.03.2017 10:38:19 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 31 von 43
123 Mal angesehen

Hallo Herr Schmidt, Hallo Community,

ja, Sie können die Gefahrtarifstellen vor der Abrechnung 01/2017 manuell eintragen. Bitte setzen Sie im Register Gefahrtarifstellen auch das „X" bei Ihrer Hauptgefahrtarifstelle. Diese wird dann automatisch auch in die Personaldaten übertragen.

Abweichende Gefahrtarifstellen müssen ohnehin manuell in den Personaldaten erfasst werden.

Wie versprochen, melden wir uns an dieser Stelle aktiv zurück, wenn es Neuigkeiten zum UV-Stammdatenabruf für Ihren Mandanten gibt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 32 von 43
123 Mal angesehen

Hallo!

kurzes Update vom 17.02.2017

Das sieht doch schon mal ganz gut aus.....

Januar 2017 war abgerechnet. Habe gestern den BG Stammdatenabruf für einen Mandanten für 2017 durchgeführt. Heute morgen dann die Überraschung. Es sind lt. Übernahmeprotokoll die BG-Stammdaten ab 01.01.2017 erfolgreich eingespielt worden.

Nur die Auswertung 422 fehlt. Das ist denke ich auch logisch. Ich muss jetzt für 01.2017 für 1 Personalnummer zurückrechen? Ist das so korrekt? Dann sollte auch die Auswertung 422 kommen.

Kann ich dies so machen?

Grüße

Schmidt

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 33 von 43
123 Mal angesehen

Hallo Herr Schmidt,

die Auswertung 422 erhalten Sie nur wenn die Daten an die BG übermittelt werden.

Da Sie aber erst in 2017  mit dem Lohn beginnen gibt es diese Auswertung erst im Dezember 2017. Sie erhalten aber monatlich die Meldung 420 zur Kontrolle der Werte.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 34 von 43
123 Mal angesehen

@ brörn Danke!

Update vom 20.02.2017

Habe am Freitag nun auch den Stammdatenabruf für die 2 anderen Mandanten (BAU BG) durchgeführt. Aber bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten. Habe dann temp. Auswertung 424 geholt..."Die Abfrage der Stammdaten wurde noch nicht verarbeitet, bitte warten Sie auf Rückmeldung Ihres UV-Trägers.")

Jetzt habe ich gesehen das ja bei der BG Bau die Mitgliedsnummer im Vergleich zum Vorjahr sich geändert hat. Dies ist auch alles korrekt im Mandanten eingegeben.

ABER:

So jetzt kommt die Frage: Muss ich den Sondertatbestand UV05 erfassen? (Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer aber gleiche BG)

Ich habe nämlich bis jetzt immer ohne Sondertatbestand die BG Stammdaten abgerufen. Liegt hier vielleicht der Fehler? Kommt deswegen evtl. die Rückmeldung der BG nicht zurück?

Grüße

Schmidt

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 35 von 43
123 Mal angesehen

Hallo Herr Schmidt,

ja den müssen Sie noch erfassen. Am besten in 2016. Ich habe den aber auch teilweise erst in 2017 eingetragen.

Für die Rückmeldung der Stammdaten hat die Eingabe jedoch keine Auswirkung die müsste trotzdem erfolgen.

Wenn Sie morgen auch keine Rückmeldung erhalten müssten Sie mal in den Auswertungen schauen, ob es ein Fehler-/Hinweisprotokoll für Ihren Abruf gibt.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 36 von 43
123 Mal angesehen

Hallo!

In 2016 kann ich den Sondertatbestand nicht erfassen, weil wir ja erst seit 01.2017 mit LODAS abrechnen. Bedeutet die Mitgliedschaft unserer BG beginnt in Lodas ab 01.01.2017.

Meine Idee war eben nur, den Abruf BG Stammdaten mit "Sondertatbestand" ab 01.2017 nochmals zu starten.

Vielleicht kann hier an dieser Stelle ein Datev Mitarbeiter Infos geben?

Danke

0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 37 von 43
123 Mal angesehen

Hallo,

hier die Auswertung, da kommt keine Rückmeldung.

bg 21022017.png

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 38 von 43
123 Mal angesehen

Hallo Community,

wie versprochen, melden wir uns noch einmal zum Sachverhalt Neuanlage Mandant und dem Abruf der UV-Stammdaten.

Bisher war es so, dass die UV-Stammdaten bei der Neuanlage eines Mandanten nicht abgerufen werden konnten, wenn dieser noch keinen Abrechnungsstand hatte. D.h. Sie haben in dem Fall keine Rückmeldungen der DGUV erhalten. Sollten Sie davon betroffen sein, ist es erforderlich, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir die Daten wieder bereinigen, da ein manueller Eingriff unsererseits notwendig ist.

Es gibt in diesem Zusammenhang auch gute Nachrichten:

Seit dem 20.02.2017 ist es möglich, den UV-Stammdatenabruf bereits vor der ersten Abrechnung des Mandanten vorzunehmen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
manu
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 39 von 43
123 Mal angesehen

Vielen Dank Frau Schauer für die Info.

Wie kann ich mich mit Ihnen setzen? Über einen Servicekontakt? Bin ebenfalls von von dieser Problematik betroffen...

Viele Grüße

M. Haile

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 40 von 43
123 Mal angesehen

Hallo Frau Haile,

ja genau. Am Besten über den Servicekontakt pro, gerne auch per Eilservice.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 41 von 43
121 Mal angesehen

Update 15.03.2017

Für 2 Mandanten bis heute keine Rückmeldung der BG-Stammdaten. Servicekontakt antwortet mit "erledigt per Fax".

Was soll das bedeuten?

0 Kudos
griller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 42 von 43
121 Mal angesehen

Update: 29.03.2017

Für die restlichen Mandanten erfolgreich die UV-Stammdatenabfrage durchgeführt!

Per Serviceinformation kam ein Infoschreiben das im RZ eine "Korrektur" durchgeführt wurde. Daraufhin gleich den Abruf gestartet und erfolgreich die Rückmeldungen erhalten.

Super ich freu mich! Danke Datev!

Liebe Grüße an alle helfenden Hände!

Jetzt muss ich nur noch für eine Personalnummer eine Nachberechnung mit BS 96 und Wert 1 durchführen für Januar 2017? Oder auch für 02.2017?

Grüße Schmidt

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 43 von 43
121 Mal angesehen

Hallo Herr Schmidt,

super, dass der Stammdatenabruf nun geklappt hat.

Da Sie den Mandanten in 01/2017 erstmalig abgerechnet haben, ist für Sie keine Nachberechnung notwendig. Den Digitalen Lohnnachweis erhalten Sie erstmalig für das Meldejahr 2017. Dieser wird mit der Abrechnung 12/2017 erstellt.

Sonnige Grüße aus Nürnberg

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
42
letzte Antwort am 31.03.2017 10:38:19 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage