Hallo Herr Schmidt, Hallo Community,
ja, Sie können die Gefahrtarifstellen vor der Abrechnung 01/2017 manuell eintragen. Bitte setzen Sie im Register Gefahrtarifstellen auch das „X" bei Ihrer Hauptgefahrtarifstelle. Diese wird dann automatisch auch in die Personaldaten übertragen.
Abweichende Gefahrtarifstellen müssen ohnehin manuell in den Personaldaten erfasst werden.
Wie versprochen, melden wir uns an dieser Stelle aktiv zurück, wenn es Neuigkeiten zum UV-Stammdatenabruf für Ihren Mandanten gibt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo!
kurzes Update vom 17.02.2017
Das sieht doch schon mal ganz gut aus.....
Januar 2017 war abgerechnet. Habe gestern den BG Stammdatenabruf für einen Mandanten für 2017 durchgeführt. Heute morgen dann die Überraschung. Es sind lt. Übernahmeprotokoll die BG-Stammdaten ab 01.01.2017 erfolgreich eingespielt worden.
Nur die Auswertung 422 fehlt. Das ist denke ich auch logisch. Ich muss jetzt für 01.2017 für 1 Personalnummer zurückrechen? Ist das so korrekt? Dann sollte auch die Auswertung 422 kommen.
Kann ich dies so machen?
Grüße
Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
die Auswertung 422 erhalten Sie nur wenn die Daten an die BG übermittelt werden.
Da Sie aber erst in 2017 mit dem Lohn beginnen gibt es diese Auswertung erst im Dezember 2017. Sie erhalten aber monatlich die Meldung 420 zur Kontrolle der Werte.
Gruß
Björn Niggemann
@ brörn Danke!
Update vom 20.02.2017
Habe am Freitag nun auch den Stammdatenabruf für die 2 anderen Mandanten (BAU BG) durchgeführt. Aber bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten. Habe dann temp. Auswertung 424 geholt..."Die Abfrage der Stammdaten wurde noch nicht verarbeitet, bitte warten Sie auf Rückmeldung Ihres UV-Trägers.")
Jetzt habe ich gesehen das ja bei der BG Bau die Mitgliedsnummer im Vergleich zum Vorjahr sich geändert hat. Dies ist auch alles korrekt im Mandanten eingegeben.
ABER:
So jetzt kommt die Frage: Muss ich den Sondertatbestand UV05 erfassen? (Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer aber gleiche BG)
Ich habe nämlich bis jetzt immer ohne Sondertatbestand die BG Stammdaten abgerufen. Liegt hier vielleicht der Fehler? Kommt deswegen evtl. die Rückmeldung der BG nicht zurück?
Grüße
Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
ja den müssen Sie noch erfassen. Am besten in 2016. Ich habe den aber auch teilweise erst in 2017 eingetragen.
Für die Rückmeldung der Stammdaten hat die Eingabe jedoch keine Auswirkung die müsste trotzdem erfolgen.
Wenn Sie morgen auch keine Rückmeldung erhalten müssten Sie mal in den Auswertungen schauen, ob es ein Fehler-/Hinweisprotokoll für Ihren Abruf gibt.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo!
In 2016 kann ich den Sondertatbestand nicht erfassen, weil wir ja erst seit 01.2017 mit LODAS abrechnen. Bedeutet die Mitgliedschaft unserer BG beginnt in Lodas ab 01.01.2017.
Meine Idee war eben nur, den Abruf BG Stammdaten mit "Sondertatbestand" ab 01.2017 nochmals zu starten.
Vielleicht kann hier an dieser Stelle ein Datev Mitarbeiter Infos geben?
Danke
Hallo,
hier die Auswertung, da kommt keine Rückmeldung.
Hallo Community,
wie versprochen, melden wir uns noch einmal zum Sachverhalt Neuanlage Mandant und dem Abruf der UV-Stammdaten.
Bisher war es so, dass die UV-Stammdaten bei der Neuanlage eines Mandanten nicht abgerufen werden konnten, wenn dieser noch keinen Abrechnungsstand hatte. D.h. Sie haben in dem Fall keine Rückmeldungen der DGUV erhalten. Sollten Sie davon betroffen sein, ist es erforderlich, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir die Daten wieder bereinigen, da ein manueller Eingriff unsererseits notwendig ist.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch gute Nachrichten:
Seit dem 20.02.2017 ist es möglich, den UV-Stammdatenabruf bereits vor der ersten Abrechnung des Mandanten vorzunehmen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank Frau Schauer für die Info.
Wie kann ich mich mit Ihnen setzen? Über einen Servicekontakt? Bin ebenfalls von von dieser Problematik betroffen...
Viele Grüße
M. Haile
Hallo Frau Haile,
ja genau. Am Besten über den Servicekontakt pro, gerne auch per Eilservice.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Update 15.03.2017
Für 2 Mandanten bis heute keine Rückmeldung der BG-Stammdaten. Servicekontakt antwortet mit "erledigt per Fax".
Was soll das bedeuten?
Update: 29.03.2017
Für die restlichen Mandanten erfolgreich die UV-Stammdatenabfrage durchgeführt!
Per Serviceinformation kam ein Infoschreiben das im RZ eine "Korrektur" durchgeführt wurde. Daraufhin gleich den Abruf gestartet und erfolgreich die Rückmeldungen erhalten.
Super ich freu mich! Danke Datev!
Liebe Grüße an alle helfenden Hände!
Jetzt muss ich nur noch für eine Personalnummer eine Nachberechnung mit BS 96 und Wert 1 durchführen für Januar 2017? Oder auch für 02.2017?
Grüße Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
super, dass der Stammdatenabruf nun geklappt hat.
Da Sie den Mandanten in 01/2017 erstmalig abgerechnet haben, ist für Sie keine Nachberechnung notwendig. Den Digitalen Lohnnachweis erhalten Sie erstmalig für das Meldejahr 2017. Dieser wird mit der Abrechnung 12/2017 erstellt.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG