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BAV - VWL AG Anteil in die BAV

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letzte Antwort am 09.03.2022 11:07:30 von Kristin_Frohmeyer
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fraggle
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Hallo zusammen,

ich muss für einen Mitarbeiter eine BAV erfassen ab 01.01.2019 und bin mir nicht sicher ob ich diese richtig erfasst habe.

Das sind die Werte zur BAV

Entgeltumwandlung:           100,00 €

VWL AG Anteil:                    26,59 €

AG Pflichtzuschuss (15%)   18,99 €     (15% von 100,00 € Gehaltsverzicht + 26,59 € VWL AG Ant.)

Gesamtsumme an BAV =   145,58 €

Ich habe folgendes eingeben:

338834_pastedImage_0.png

Ist das so richtig?

Über eine kurzfristige Info wäre ich sehr dankbar.

Grüße Irene

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wenn die VWL im Rahmen einer Betrieblichen Altersversorgung mit einer neuen Entgeltumwandlungsvereinbarung abzurechnen ist, ist die Abrechnung der Lohnart 5200 "bAV AG-Pflichtz, lfd" in Höhe von 18,99 € korrekt.

Soweit sich der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist der AG verpflichtet 15 % zusätzlich als AG-Zuschuss zu zahlen. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019.

Sie können wie in Ihrem Beispiel 15 % als AG-Zuschuss abrechnen oder in Höhe der tatsächlichen SV-Ersparnisse.

Die sogenannte "Spitz-Abrechnung" kann in Lohn und Gehalt nicht automatisch abgerechnet werden.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kgr
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Hall Frau Frangioudakis,

 

ich hätte mal eine Frage zu einem Beitrag von Ihnen vom 17.01.2019 und ich hoffe, Sie können mir hier vielleicht weiterhelfen.

Ich habe auch einen bAV-Vertrag von einem Mitarbeiter abzurechen, hier werden 40 € VWL-AG-Anteil steuerfrei in die bAV eingebracht/umgewandelt. Ich finde leider die Lohnart 4701 (VL Umw.BAV,AG,lfd, §3 Nr. 63EStG) nicht. Dies ist keine Standardlohnart von Datev? Haben Sie diese Lohnart neu angelegt, welche Lohnart haben Sie denn hierfür kopiert in den Erfassungsmasken bzw. Stammdaten kann ich hierfür leider keine Eintragungen vornehmen?

 

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kerstin 

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Astrid_Preuß
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Hallo Kerstin,


die Lohnart 4701 gibt es als DATEV-Standardlohnart nicht. Wir vermuten, dass die Lohnart 4700 kopiert und entsprechend umbenannt wurde.


Ob Sie den VWL-AG-Anteil als Arbeitgeberbeitrag zur bAV auszahlen oder als Gehaltsumwandlung buchen, unterliegt Ihrer Prüfung. Ist im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder etwa individuell im Arbeitsvertrag entsprechendes vermerkt?


Weitere Informationen, die Ihnen weiterhelfen könnten, finden Sie in unseren Dokumenten


 5303178 – Vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge anlegen (Beispiele für Lohn und Gehalt) und
 9226390 – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 .


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Astrid Preuß
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Raisa19
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Hallo Frau Preuß,

 

welche Standardlohnart ist mit dem #4700 bei Lodas identisch? #901?

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!

 

Viele Grüße

Raisa

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Wolfgang_Stein
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Hallo,


es handelt sich hierbei in LODAS um die Stammlohnart 901 - AG Anteil, steuer und sv frei.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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Rossi
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Guten Abend,

 

ich habe dieses Thema jetzt auch.

Nach dieser Abrechnung würde doch aber 26,59 doppelt gezahlt werden, müsste bei der 4720 nicht nur die 100,00 stehen. Also 2 Vertäge

1. 3040 mit 26,59 und 4700 mit 26,59

2. 3040 mit 100,00 und 4720 mit 100,00

Beide Verträge, wenn ab 1.1.19 mit 5200 AG-Pflicht ????

 

Schönes Krübeln 🙂

Mivha

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Nina_Schöneweis
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Hallo Mivha,


Sie haben Recht. In der obigen Abrechnung werden die 26,59 € einmal als Gehaltsverzicht (Lohnarten 4720 und 3040) und einmal als zusätzlicher AG-Zuschuss (Lohnart 4701) - somit doppelt - abgerechnet.


Wenn ein Gehaltsverzicht mit 100 € und ein AG-Zuschuss (VWL) mit 26,59 € in der bAV abgerechnet werden soll, legen Sie z. B. den


1. Vertrag mit der Lohnart 4700 und dem Wert 26,59 € (ohne Lohnart 3040!) und den


2. Vertrag mit den Lohnarten 4720 und 3040 für die Entgeltumwandlung mit 100 € an (sowie ggf. AG-Pflichtzuschuss-Variante).


Bis zum 31.12.2021 ist der AG-Pflichtzuschuss (z. B. Lohnart 5200) für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen, welche ab dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, zu zahlen, soweit der Arbeitgeber durch den Gehaltsverzicht SV-Beiträge einspart.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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Rossi
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Hallo Frau Schöneweis,

 

vielen, vielen Dank für Ihre Info.

Der Versicherungmakler sagt, das von den 26,59 auch 15% AG-Pflichtzuschuss berechnent werden müssen.

Trage ich dann den Betrag in den Reiter "Entlohnung" ein?

Das letzte Mal war schon spät, sollte "schönes Grübeln" heißen 🙂 ohne krümmelige Kekse 🙂

 

Micha

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Rossi
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So, jetzt noch mal

4701  26,59

4720 126,59

5200 18,99

Ergibt 172,17 in die bAV, soll aber 145,58 sein

 

Also statt 4701 26,59 Abgaben frei, lieber Lohnart 2000 kopieren und 26,59 Abgaben-pflichtig aufs Gehalt zahlen, wird ja als Gehaltsverzicht wieder abgezogen und dann auch mit 15% bezuschusst.

Gibt auch ein Dokument (s. bei Frau Preuß), aber da meine ich ist der Gehaltverzicht falsch erklärt.

 

Bei mir sieht es dann so aus

2066 VL Umw. bAv, AG, lfd (andere Nr war nicht frei bei mir, Kopie von 2000)                       26,59

3040 Geh.-verzicht                                                                                                                    126,59-

4720 Betr. AV, Geh.vz……63EStG                                                                                               126,59

5200 bAV AG-Pflicht, lfd                                                                                                            18,99

 

9820 Gehaltsverzicht bVA                           126,59-

 

126,59+18,99= 145,58, was dann ja auch eingezogen wird

 

Meinungen erbeten…mit oder ohne Keks 🙂

 

Danke

Micha

 

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Matthias_Platz
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Hallo Micha,

 


aufgrund der von Ihnen aufgezeigten Lohnarten und Summen, kann die Lohnabrechnung stimmen. 


Wenn es allerdings noch Unsicherheiten in Bezug auf die Lohnabrechnung gibt, wäre es hilfreich sich über die üblichen Servicekanäle an uns zu wenden. Dort könnten wir ggfs. per Fernbetreuung online kurz über die Brutto-Netto Abrechnung schauen und über die Rahmenbedingungen der individuellen Verträge sprechen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sie rechtlich nicht beraten können.

Viele Grüße, Matthias Platz
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Nicole_Schwarz
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So, nun habe ich das Thema auch.

 

Was mich an der ganzen Sache stört ist, dass der AG-Anteil zur VL nicht über die Vertragsdaten der BAV dargestellt werden kann. Sollte nun also die BAV unterbrochen werden muss man extra noch daran denken in der Zeit die Lohnart für den AG-Anteil zur BAV raus zu nehmen. (zum Beispiel, wenn der AN den Vertrag Beitragsfrei stellen will)

 

Ich hoffe ja, dass es da bald eine Lösung von Datev gibt, das alles über die Vertragsdaten BAV darstellen zu können.

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Darlene_Pfahler
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Hallo Frau Schwarz,

 

ihr geschilderter Verbesserungsvorschlag wurde bereits aufgenommen und an unsere Produktenwicklung weitergeleitet.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Aussage darüber treffen können, ob und wann dieser Wunsch realisiert wird.

Wir halten Sie über unsere Print- und Online-Medien über die Änderungen und Neuerungen im Programm auf dem Laufenden.


Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
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steiche
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5303178: Vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge anlegen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

 

Gibt es auch eine Anleitung für LODAS?

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo,


ja, die gibt es. Im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 erfahren Sie, wie Sie einen bAV-Vertrag manuell oder mit dem Assistenten anlegen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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letzte Antwort am 09.03.2022 11:07:30 von Kristin_Frohmeyer
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