Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der BAV.
Einer der Mitarbeiter geht im kommenden Jahr in Rente.
Für ihn wu viele Jahre per Entgeltumwandlung in die BAV eingezahlt.
Jetzt hat er die Wahl zwischen monatlich € 86,17 oder einmalig € 20.611,00.
Leider ist der Mitarbeiter in Privatinsolvenz.
Für welche Variante sollte er sich entscheiden?
Wäre die Einmalzahlung vor der Pfändung geschützt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lt. Haufe verstehe ich es als pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen. Monatlich wäre da also sicherer, da ja immer nach den monatlichen Einnahmen geschaut wird.
Die Verfügungsbeschränkung und der daraus resultierende Pfändungsschutz gelten jedoch nicht für den Leistungsanspruch auf Zahlung der Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls (BGH, 23.10.2008 – VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211). Der zukünftige Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der Versicherungssumme aus dem Lebensversicherungsvertrag kann daher gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden.