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BAV Pfändung

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letzte Antwort am 15.09.2022 13:05:40 von lohnhilfe
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Ela2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
192 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe da mal eine Frage bezüglich der BAV.

 

Einer der Mitarbeiter geht im kommenden Jahr in Rente.

Für ihn wu viele Jahre per Entgeltumwandlung in die BAV eingezahlt.

Jetzt hat er die Wahl zwischen monatlich € 86,17 oder einmalig  € 20.611,00.

 

Leider ist der Mitarbeiter in Privatinsolvenz.

 

Für welche Variante sollte er sich entscheiden?

Wäre die Einmalzahlung vor der Pfändung geschützt?

 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
167 Mal angesehen

Lt. Haufe verstehe ich es als pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen. Monatlich wäre da also sicherer, da ja immer nach den monatlichen Einnahmen geschaut wird.

 

 

§ 35 Betriebliche Altersversorgung / 2. Pfändungsschutz | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

 

Rz. 422

Die Verfügungsbeschränkung und der daraus resultierende Pfändungsschutz gelten jedoch nicht für den Leistungsanspruch auf Zahlung der Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls (BGH, 23.10.2008 – VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211). Der zukünftige Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der Versicherungssumme aus dem Lebensversicherungsvertrag kann daher gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden.

LG
VM
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letzte Antwort am 15.09.2022 13:05:40 von lohnhilfe
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