Ich benötige eine Beurteilung folgenden Falles:
beherrschender GF im 5-stelligen Gehaltsbereich erhält:
1x jährlich als Einmalbezug je 1.000,00 € und 1.500,00 € fondsgebundene Rentenversicherung Vertrag besteht seit 2007, welche lt. Vers. Anforderungen des § 3 Nr. 63 EStG entspricht - AG finanziert
Besondere Vereinbarung im Vertrag der Vers.: Nachfinanzierungsrisiko AG trägt Differenzbetrag bei negativer Fondsentwicklung bei Ablaufdatum
Zusätzlich Unterstützungskasse (lt. Vers. Überbetriebliche Versorgungskasse) mtl. über 2.000,00 € als Gehaltsumwandlung die sich auch auf §3 Nr. 63 EstG beruft - AN finanziert weil Gehaltsumwandlung
Die fondsgebundenen Rentenversicherungen sind wie lohnsteuerlich zu behandeln?
Ist hier ggf. Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EstG ausgeschöpft, wie wären dann sämtliche Vers. zu betrachten?
Bis dato wurde die Gehaltsumwandlung steuerfr. berücksichtigt und die jährlichen Einmalzahlungen wäre m.M stpfl. AL, sehe ich das korrekt?
Danke schonmal 🙂
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Für die Klärung Ihres Sachverhalts, kontaktieren Sie bitte die zuständige Versicherung.