Guten Morgen!
Nochmal eine kurze Frage bezüglich der BAV:
Was ist die Bemessungsgrundlage für den AG-Pflichtzuschuss?
Als Beispiel:
Aus einem ausgelaufenen AVWL Vertrag resultieren Zahlungen die in die BAV mit einfließen und die 15% Pflichtzuschuss theoretisch bereits übersteigen.
Müssen jetzt zusätzlich 15% AG-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung entrichtet werden, oder reicht das bereits aus?
VG
Kommt auf die Vertragsgestaltung an. Wurde der Zuschuss bisher gewährt, weil der AG die eingesparten SV-Beiträge an den AN weitergeben wollte. Wenn nicht, müsste er weitere 15% einzahlen. Um dies zu umgehen ist eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung sinnvoll, wo der AN und der AG mit Hinweis auf den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15 % und der Einsparung der SV-Beiträge sowie die Anrechnung der Mehr-Beiträge auf einen ggf. zukünftigen höheren AG-Pflichtzuschuss.