Ich habe direkt noch eine Frage. Ja, diesen Monat haben es die Lohnabrechnungen wirklich in sich 😞
Ich habe einen Azubi, der zum 01.08.2019 die Ausbildung begonnen hat. Leider kann er mir auch nach mehrmaligem Nachfragen keine Steuer ID vorlegen, da er diese wohl noch nicht hat und erst angefordert hat. Wie rechne ich diesen Azubi denn nun ab?
Vielen Dank schonmal und SORRY für die ganzen Fragen.
Lieben Gruß
Sabrina
Guten Morgen,
Sie dürfen, wenn die Steuerdaten unverschuldet nicht vorliegen, nach den Besteuerungsmerkmalen für eine Hauptbeschäftigung abrechnen, längstens für drei Monate. Bei einem Azubi hat man ja in der Regel Steuerklasse 1 und ggf. eine Konfession. Hier den Azubi einfach fragen, die Daten manuell erfassen und abrechnen. Natürlich auf Termin legen und unter Beobachtung halten, ob die ID kommt.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen Sabrina,
achte jedoch darauf, dass bei nachträglichen Erhalt der Steuer-ID diese im Beschäftigungsmonat eingeben wird im dem die Beschäftigung begann.
Ansonsten fehlt dir am Ende des Jahres die Lohnsteuerbescheinigung für den Azubi.
Viele Grüße
Amalia
Hallo,
und am besten direkt sagen, dass ohne Einreichung der ID nachträglich rückwirkend Steuerklasse 6 zum Einsatz kommt - dann bleibt der Azubi auch am Ball
LG
VM