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Azubi im Auslernjahr/ Schlüsselung danach ?

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letzte Antwort am 25.01.2024 10:30:42 von Maria885
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Melanie2020
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo, 

 

folgender Fall den ich übernommen habe und denke hier läuft was falsch.

 

Zum 22.07.2021 Hat der Azubi seine Ausbildung beendet und wurde zum 23.07.2021 übernommen. Die Schlüsselung wurde nun unter Baulohn mit der 43 angegeben Azubi im Auslernjahr angegeben. Bis zum 22.07.2021 war das Merkmal 41 angegeben.

 

Hätte er nicht zum 23.07.2021 Als Gerwerblicher AN gemeldet werden müssen nit der 14?

 

Oder verstehe ich das falsch. Wann erfolgt die 14. 

 

Da beim Urlaub weiterhing Azubi usw.abgerechnet wird und er sich den Urlaub zwar erarbeiter aber keine Beträge berechnet werden.  

 

 

Vielen Dank für eine Antwort ich denke ich stehe hier nur auf den Schlauch und es ist alles richtig.  Kann ja nicht ewig unter Azubi im Auslernjahr bleiben.

 

 

tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 2 von 11
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Für das Jahr 2021 war er Azubi bzw. Azubi im Auslernjahr. 

 

Der Azubi im Auslernjahr im Bauhauptgewerbe ist erst zum nächsten 1.1., also hier ab 01.01.2022 auf gewerblichen Arbeitnehmer (14) zu ändern. Dann erfolgt auch erst die Erstattung des Urlaubsgeldes gegenüber der Soka.

 

Für 2021 hat er normalen Anspruch auf Urlaubsentgelt (Durchschnitt letzte 3 Monate). Eine Baulohn-Urlaubsberechnung erfolgt nicht in 2021.

 

Der Resturlaub sollte bis zum 31.12.21 auch genommen worden sein. Urlaub aus 2021 kann ins Jahr 2022 übertragen werden, genommener Urlaub ist aber nicht erstattungsfähig gegenüber der Soka. 

 

Weitere Infos unter https://apps.datev.de/help-center/documents/5303033 Punkt 3.3 und 3.5.

 

 

Melanie2020
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Danke. 

Leider werden für die genommenen Urlaube im 04+05 nicht berechnet nur abgetragen.

 

Da in der Spalte Urlaub /Betrag keine Beträge erfasst sind. Wie bekommt der AN hier den Urlaub ausgezahlt? 

 

Es gab noch Urlaubsanspruch aus 2021.  Hier stand aber auch nichts bei Betrag.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Auszubildende während des Monats (hier der Juli) seine Ausbildung beendet, bekommt er im Juli die Mitarbeitervariante „Arbeitnehmer im Auslernjahr“.

 
Im Folgejahr (hier Januar 2022) bekommt er die Mitarbeitervariante "Gewerblicher Arbeitnehmer".


Der Urlaub aus dem Jahr 2021 (Urlaub im Auslernjahr) wird von der Urlaubskasse erstattet.


Eine ausführliche Beschreibung und Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe- Dokument: Baulohn - gewerblichen AN abrechnen im Bauhauptgewerbe nach Beendigung der Ausbildung und Weiterbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Beispiele LODAS) .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Melanie2020
Einsteiger
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Vielen Dank für eine Antwort. Dies habe ich auch geändert. Es steht in der Spalte Tage und Betrag ein Urlaubsanspruch von 5 Tagen  und kein Betrag da hinter.

 

Mache ich die Nachberechnungen mit U/60 werden erst diese Tage abgetragen. Und ab den neuen Urlaub berechnet in der Spalte Tage /Betrag. 

 

Aus der Dezember Abrechnung stehen keine Werte in Tage und Betrag sondern übertragen sich  aus dem Kalendarjum

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Maria885
Beginner
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Hallo Frau Schön, 

 

zum 01.01.2024 habe ich unseren Azubi im Auslernjahr mit der neue Mitarbeitervariante 14 gewerbl. Arbeitnehmer umgeschlüsselt. Jetzt nimmt der junge Mann 2 Tage Urlaub, die ich über die Erfassungstabelle - Kalendarium mit dem Tag und die Stunde erfasse/ AS "U" und LA "508" Stammlohnart 508 Urlaubstage.

 

Auf der Probeabrechnung wird kein Urlaubsgeld und auch keine Tage abgerechnet. Bei jedem anderen Mitarbeiter, der nicht umgeschlüsselt wurde, klappt die Urlaubsabrechnung.

 

Können Sie mir sagen wodran das liegen kann?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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rschoepe
Fachmann
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@Astrid_Preuß weist hier darauf hin, dass Urlaubsanspruch aus dem Auslernjahr nur in Ausnahmefällen mitgenommen werden kann. Er fängt da also komplett von 0 an, genauso wie ein Arbeiter, der neu auf dem Bau anfängt. Da sind noch keine erworbenen Ansprüche, aus denen das Urlaubsgeld ermittelt werden kann. Nicht einmal Urlaubstage, die er nehmen könnte.

greese
Erfahrener
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Hallo,

 

wurden die restlichen Urlaubstage aus der Statistik gelöscht?

 

 

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Maria885
Beginner
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Nein, der Resturlaub ist noch in der Baulohnstatistik. 

 

LG

 

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cro
Experte
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Nachricht 2 in diesem Thread ist eine gute Hilfe. @tbehrens !

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Maria885
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Ich habe die Ursache gefunden, warum die Urlaubsatge nicht berücksichtigt wurden.

Hier muss der Vortrag Resturlaub mit entsprechender Resturlaubsvergütung (Bruttolohn der letzten 13 Wochen) errechnet und in I Personaldaten unter Baulohn I Vortragswerte Bauhauptgewerbe erfasst werden.

 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 25.01.2024 10:30:42 von Maria885
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