Guten Morgen zusammen,
gibt es eine Möglichkeit zu Steuern welche Auswertungen zur Personalwirtschaft der Mandant im Datev UNO zur Verfügung gestellt bekommt?
Hierbei geht es bei einigen Mandanten zB. um die Auswertungen zum Zahlungsverkehr.
Danke für eure Hilfe
Alles in der Rechteverwaltung online granular einstellbar.
Schön wär's ja, wenn es so genau ginge.
Wir würden gerne für Buchhaltung NUR die Auswertungen
"320 Übersicht der Zahlungen für (Monat + Jahr)", die
"201 Begleitzettel SEPA-Sammelüberweisungsauftrag L+G" und die
"211 Begleitzettel SEPA-Sammelüberweisungsauftrag VWL".
bekommen / selbst abrufen.
Unsere Buchhaltung nutzt die 201 und 211 für die Freigabe der Zahlungen, die die Datev per Bank bereitstellt.
Allerdings geht z. B. die Nr. 201 NICHT ohne die Nr. 910 = Aufteilung der Sammelzahlung, d. h. in der Nr. 910 ist genau zu sehen, welcher Mitarbeiter wieviel überweisen bekommt.
Daher ist der Abruf durch uns "Endkunde" nicht möglich / nutzbar.
PS: Wenn jemand einen Weg / eine Lösung kennt, sehr gerne hier posten.
Hallo @TahneeCarbin,
die Bereitstellung der Auswertungen kann über die Rechteverwaltung online pro Benutzer eingestellt werden.
Die Auswertungen zum Zahlungsverkehr z.B. unter Personalwirtschaft / Auswertung Personalwirtschaft / Zahlungen / Übersicht Zahlungen.
Hallo @Christopher_Fürther
ginge es denn, auch unseren "Rechte-Wunsch" abzubilden? Laut unserem Stb geht das nicht.
Vielen Dank.
Hallo,
hier würden wir uns gerne den Sachverhalt etwas genauer ansehen.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der Servicekanäle an uns.
Hallo @Alexandra_Friedrich,
da wir "Endkunde" sind, stehen uns diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung. Ich werde aber unseren Steuerberater bitten, da doch mal aktiv zu werden. Wenn Sie sagen, das muss gehen, sollte er das auch hinbekommen.
Von unserer Seite schon mal DANKE.
@m_b_bremen schrieb:
da wir "Endkunde" sind, stehen uns diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung.
Klar. Muss der Berater nur freischalten 😊.
aber genau das ist der Punkt.
Unser Stb. sagt "NUR Listen-Nr. 201 / 211 / 320 geht nicht, bei 201 ist immer/automatisch die 910 mit dran/freigeschaltet".
Aber wir werden Ihn unter Verweis auf diesen Thread nochmal fragen.
Danke.
Aktuell sollen einzelne Kanzleikollegen die Rechteverwaltung für UNO / Personalwirtschaft erhalten, so dass diese für die Mandanten die Lohnauswertungen über UNO/Personalwirtschaft zur Verfügung stellen können.
Welche expliziten Rechte müssen den einzelnen Sachbearbeitern vergeben werden, so dass diese die Lohnauswertungen individuell einstellen bzw. zur Verfügung stellen können?
Vorab vielen Dank für jegliche Hilfestellung. . .
Viele Grüße
Es werden immer alle Auswertungen in Unternehmen online bereitgestellt. Das ist unabhängig von den Rechten der Sachbearbeiter in der Kanzlei. Selbst wenn ein Sachbearbeiter gar keine Rechte für Unternehmen online hat, werden alle Personalauswertungen in UO bereitgestellt.
Stattdessen musst du dich um die Rechte der entsprechenden Mandanten kümmern. Das Lohnjournal wird zwar in Unternehmen online bereitgestellt. Aber wenn der Mandant nicht die Rechte dafür hat, kann der Mandant das Lohnjournal auch nicht sehen. Damit kannst du dem Geschäftsführer zum Beispiel alle Rechte für die Lohnauswertungen geben. Aber dem Mitarbeiter gibst du nur das Recht für die Zahlungsübersicht.
Die Rechte musst du über die Rechteverwaltung online vergeben. Metalposaunist würde dir jetzt auch empfehlen ausschließlich mit Gruppen in der RVO zu arbeiten.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich versuche es mal anders zu formulieren....
Wir sind leider noch ein Schritt davor...
In unserer Kanzlei haben nicht alle die Rechte für Rechteverwaltung online, so dass überhaupt dem Mandanten diese Zugriffsrechte erteilt werden könnten.
Welche Rechte benötige ich in Rechteverwaltung online, um für den Mandanten die Zugriffsrechte in Personalwirtschaft zu vergeben?
Sorry, falls ich mich kompliziert ausdrücke.
Vielen Dank für weiteren input 🙏
Viele Grüße
Vielen Dank. Verstehe ich das richtig, dass ich in Rechteverwaltung online die Adminrechte nicht nur für den Bereich "Personalwirtschaft" (also auf einzelne Themengebiete) einschränken kann?
Über die Rechteverwaltung online werden die Rechte für alle DATEV Online-Anwendungen verwaltet. Somit ist es korrekt, dass über die RVO nicht nur die Rechte für DATEV Personal verwaltet werden.
Einen Überblick über die aktuelle Rechtestruktur siehst du im DHC.
Vielen Dank für die Verlinkung des weiteren Dokuments - habe die einzelnen Bereiche gesichtet. Sorry, wenn ich nochmals nachfrage - welches Recht sollte mir der Admin vergeben, so dass ich die Berechtigung in UNO habe um einzelnen Mandanten die Auswertungen bzgl. Personalwirtschaft aus der Lohnabrechnung in UNO einzustellen?
Der Admin in unserem Haus hätte gerne explizit mitgeteilt, welches Recht ich hierfür benötige und ich versuche mich an Hand der Dokumentationen und Dank ihrer Mithilfe entlangzuforsten, so dass wir hier einen kleinen Schritt weiterkommen . . .
Bitte um Entschuldigen, wenn ich mich hier undeutlich / ungenau formuliere . . .
Weiterhin herzlichen Dank . . .