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Auswertungen 451 und 452

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letzte Antwort am 23.04.2018 16:37:26 von ennas63
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ennas63
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Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand behilflich sein.

Unter Fehlzeiten habe ich bei einer Personalnummer  im April nachfolgende Eingabe erfasst 19.03.2018 bis 29.03.2018 Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung und Austritt zum 31.03.2018. Mit der April Abrechnung habe ich eine Nachberechnung angestoßen. Eine Abrechnung wurde auch für März erstellt, jedoch kein Antrag auf LFZG, Auswertung 451 und 452 fehlen. Was muss ich tun, damit der Antrag auf LFZG erstellt wird.

Lieben Dank schon einmal im Voraus.

Susanne Burkhardt

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björn
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Hallo Frau Burkhardt,

haben Sie mal probiert die Fehlzeit im Bearbeitungsmonat März 2018 einzutragen? Was sagt denn das Fehler-/Hinweisprotokoll?

Gruß

Björn Niggemann

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ennas63
Beginner
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Hallo Herr Niggemann,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt den Versuch gestartet, wie von Ihnen vorgeschlagen. Auch wieder kein Ergebnis....

Im Fehler-/Hinweisprotokoll  steht nur, dass die Lohnsteuerbescheinigung bereits ausgestellt wurde. Bezüglich der LFZG steht nichts im Protokoll.

Bin kurz vor dem Verzweifeln, mache jetzt seit fast 40 Jahren die Abrechnungen über DATEV!!!

Vielleicht haben Sie noch eine Idee?

Herzliche Grüße

Susanne Burkhardt

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heckerlein
Fachmann
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björn
Experte
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Wenn im Protokoll nichts drin steht muss sich eventuell die DATEV das genauer anschauen. Da es hier noch zahlreiche Möglichkeiten gibt wie z. B. ob es ein Stundenlöhner oder Gehaltsempfänger ist, passt die Erstattungsart in der Lohnart, muss ggf. das Register Kündigung/Entlassung ausgefüllt werden etc.

Gruß

Björn Niggemann

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ennas63
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Bei der Abrechnung handelt es sich um ein Gehalt. Umlagen sind auch richtig geschlüsselt. Urlaubsabgeltung ist auch richtig hinterlegt, dass diese nicht in der LFZG berücksichtigt wird. Hab es mit dem Register Kündigung/Entlassung auch versucht...... nichts und wieder nichts kommt dabei raus.

Trotzdem vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, werde dann halt auf die DATEV warten müssen, hab schon eine Mail abgeschickt, aber das kann ja unter Umständen ewig dauern.

Allen Zusammen wünsche ich einen baldigen schönen Feierabend.

Herzliche Grüße aus Freiburg

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letzte Antwort am 23.04.2018 16:37:26 von ennas63
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