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Austrittsdatum

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letzte Antwort am 11.01.2024 16:01:39 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

im August 2021 habe ich für einem Mitarbeiter in den Fehlzeiten Aussteuerung hinterlegt. Er hat dann Arbeitslosengeld bezogen und im Dezember 21 wurde die Steuerklasse 6 eingespielt. Es ist aber nie eine Kündigung erfolgt. Kann ich das Austrittsdatum Dezember 2021 hinterlegen?

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nur aufgrund einer Aussteuerung ist das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich ja nicht beendet.

 

Sie müssten erst einmal rechtlich klären, ob und zu wann das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung ist.

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Mir wurde nur mitgeteilt dass der Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung hat da auch die Steuerklasse 6 über Elstam eingespielt wurde.  Aber gekündigt hat keine Partei.

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pogo
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Nur aufgrund einer Aussteuerung ist das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich ja nicht beendet.

 

Sie müssten erst einmal rechtlich klären, ob und zu wann das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung ist.


Nur aufgrund des Eintragens eines Austrittsdatums in LODAS ist das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich ja auch nicht beendet.

Aber man hat keine Karteileiche mehr, für die z.B. nullige Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden oder die aus anderen Gründen immer wieder im Fehlerprotokoll auftaucht.

 

Oder kann man sich selbst technische Probleme einhandeln, wenn man den MA in LODAS austreten lässt?
Nachberechnungen sind eh nicht möglich. SV-meldetechnisch ist die Beschäftigung beendet.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@pogo  schrieb:

Nur aufgrund des Eintragens eines Austrittsdatums in LODAS ist das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich ja auch nicht beendet.

 


Das ist schon richtig, wenn der AN aber doch wieder kommt, habe ich zumindest ohne Probleme das alte Eintrittsdatum drin 😎. Wir versuchen, auf diesem Wege aber auch einen Überblick zu haben, welche "Karteileichen" noch da sind und fragen gelegentlich (max. 1 x pro Jahr) dann auch bei den Mdt. nach.

 

 

 

Wenn aber wie hier nicht damit zu rechnen ist, dass der AN wieder kommt und die Aussteuerung -wenn er denn jetzt woanders arbeitet- wohl schon längst beendet ist, dürfte m.E. nichts dagegen sprechen, den AN mit 31.12.2021 austreten zu lassen.

Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank. Hinterlege jetzt das Austrittsdatum.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 11.01.2024 16:01:39 von Bonita66
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