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Aussteuerung nach Krankengeldbezug/Arbeitslosengeld bezogen

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letzte Antwort am 29.11.2023 12:38:26 von zwilling
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Zornroesschen_
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Guten Abend, 

 

ich hätte mal eine Frage bzgl. eines Arbeitnehmers.

 

Dieser wurde nach den 78 Wochen ausgesteuert und wird aktuell im Lohn mit ,,KA'' Ende Bezug Krankengeld/ Bezug Arbeitslosengeld eingetragen, da das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich noch besteht/ Sozialversicherungspflicht aber nicht da (ausgesteuert+ Abmeldung bei Krankenkasse). Nun hatte er mitgeteilt, dass er ab dem 1. November 2023 Erwerbsminderungsrente erhält. 

 

Jetzt wäre meine Frage, ob ich weiterhin KA im Kalender eintrage oder ob sich hierbei etwas ändert? Laut Krankenkasse muss keine Meldung erfolgen, da er ja bereits sozialversicherungstechnisch ausgesteuert ist. 

 

Danke für die Rückmeldung und schon mal einen schönen Feierabend! 🙂 

 

 

cro
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Nachricht 2 von 8
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Nach Ablauf der 78 Wochen "verliert" er den AN-Status und ist abzumelden/ausgeschieden (Grund 30). Sie müssten eigentlich auch eine elektr. Meldung von der GKV erhalten haben.

 

cro_0-1700818552127.png

 

zwilling
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

 

dem schließe ich mich an. Wir hatten auch lange ein paar Mitarbeiter*innen, die mit KA noch im System waren und somit auch immer in Auswertungen (Daly) auftauchten. Irgendwann habe ich mal bei einer KK nachgefragt und sie daraufhin abmelden können.

 

Viele Grüße!

Zornroesschen_
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Vielen Dank für die Antwort. 

 

Ja, der Arbeitnehmer ist zu diesem Zeitpunkt bei der Krankenkasse abgemeldet. 

Aber meiner Meinung nach ist er nur ausgesteuert und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis ist zu diesem Zeitpunkt beendet. Das Arbeitsrechtliche aber noch nicht. 

 

Ich dachte, dass wäre zwei verschiedene Paar Schuhe. 

 

Ich habe auch diese Meldung von dem Screenshot vorliegen. Haber aber weiterhin monatlich ,,KA'' eingetragen. 

 

Dachte es muss nun, durch die Information der Erwerbsrente etwas neues eingetragen werden...

 

Danke trotzdem schonmal für die Antwort. 

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cro
Experte
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Nachricht 5 von 8
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@Zornroesschen_  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. 

 

Ja, der Arbeitnehmer ist zu diesem Zeitpunkt bei der Krankenkasse abgemeldet. 

Aber meiner Meinung nach ist er nur ausgesteuert und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis ist zu diesem Zeitpunkt beendet. Das Arbeitsrechtliche aber noch nicht. 

 


 

Das arbeitsrechtliche kann nur ein Anwalt. Für den AG heißt ausgesteuert = der AN ist in allen Belangen ausgeschieden.

 

Schönes WE.

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zwilling
Einsteiger
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Ich muss hier mal noch etwas ergänzen....

Beim Abmelden, also Ende-Datum erfasst, wurde eine Abmeldung Grund 30 verschickt.

Da diese Meldung beim Aussteuern auch versendet wurde, hatte die Kasse dann 2 Abmeldungen, weshalb sie wollte, dass die Zweite wieder storniert wird.

Allerdings war das wiederum über LuG nicht möglich und auch nicht über SV-Net. Denn dazu braucht man eine Sende-ID, die es wiederum nur beim Versand über SV-Net gibt.

Also mussten wir die Krankenkasse bearbeiten, dass diese die Meldung selbst storniert.

 

Da hat sich der*die ein oder andere Mitarbeiterin bei der Kasse schwer getan, den Sachverhalt zu verstehen.

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pogo
Experte
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@zwilling  schrieb:

[...] und auch nicht über SV-Net. Denn dazu braucht man eine Sende-ID, die es wiederum nur beim Versand über SV-Net gibt.

Die Datensatz-ID kann man mit einigen 000 auffüllen.

Aufgrund der anderen Daten ist die Übermittlung einer Person zuzuordnen und funktioniert.

 

Die Krankenkasse müsste diese Datensatz-ID aber kennen.

zwilling
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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000.... Gut zu wissen. Das wusste SV-Net selbst derzeit zumindest auch nicht.😁

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7
letzte Antwort am 29.11.2023 12:38:26 von zwilling
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