Hallo zusammen,
heute habe ich sowohl fachliche als auch "abwicklungstechnische" Fragen.
Ein Mitarbeiter, dem eigentlich ein Firmenwagen zusteht, verzichtet auf diesen, da er sein Privatauto behalten möchte. Dafür soll er eine Ausgleichzahlung mit einer Summe X monatlich erhalten.
Frage: Ist diese Zahlung wie ganz normaler Lohn zu behandeln ( also sv/steuerpflichtig - wie die 1% Regelung? )
Frage: Ich würde diese Zahlung natürlich gern vom "normalen" Gehalt abgrenzen, habe aber keine entsprechende Lohnart gefunden. Könnte ich die 2410 kopieren ?
Freue mich über eine Info und wünsche Euch allen einen schönen Tag !
Viele Grüße
S. Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
zur Umsetzung kann ich nichts sagen, ich arbeiten mit Lodas. An sich ist die Zahlung voll steuer- und sv-pflichtig. Denkbar wäre, neben der "PKW-Ersatz-Zulage" noch ein Fahrtkostenzuschuss, der dann pauschal durch den AG versteuert werden kann.
Viele Grüße!
Das sehe ich genauso wie cVolz.
Die Lohnart 2410 würde ich nicht benutzen, da die dann Fragen zu den Fahrten Whg/1. T. aufwirft.
Nach meinem Geschmack wäre es, die Lohnart 2000 zu kopieren und mit "Ausgleichszahlung nicht in Anspruch genommener Firmenwagen" zu benennen o.ä.
Hallo TN,
Danke für die Hilfe. Eine kurze Rückfrage noch: Kontierung dann aber auf das Konto Versteuerung GWV PKW ? Oder Löhne und Gehälter ? Ein richtiger GWV ist es nicht, hat ja aber Bezug zum PKW ....
Vielen Dank !
Viele Grüße
S. Kittler
Bei der Kontierung würde ich mich mit der Buchhaltung abstimmen.
Für dich spielt die Kontierung doch sicher kaum eine Rolle. Die FiBu muss die Zahlen zuordnen und ggf. wiederfinden.
Meine BH wolltefür PKW-Ersatzleistungen das Konto
Freiwillige Soziale Leistungen.
Grußdertimo