Hallo Zusammen!
Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2022 ausgeschieden. Nun fängt er zum 01.07.2023 wieder an. Kann ich das Wiedereintrittsdatum dann unter Beschäftigung bei Beschäftigungszeiträume erfassen, oder muss ich eine komplette Neuanlage mit neuer Personalnummer machen?
Viele Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ein zweiter Beschäftigungszeitraum kenn einfach unter der gleichen Personalnummer in der Beschäftigung | Zeiträume erfasst werden.
Es ist keine neue Personalnummervergabe vonnöten.
BG
Uta
@lindarella schrieb:Kann ich das Wiedereintrittsdatum dann unter Beschäftigung bei Beschäftigungszeiträume erfassen?
Ja.
Einfach einen neuen Zeitraum erfassen.
Nur wenn ziemlich sicher noch Nachberechnungen für 2022 zu erwarten sind, musst du eine neue PNr nehmen.
Durch den neuen Zeitraum sind keine Nachberechnungen für einen älteren Beschäftigungszeitraum mehr möglich.
Zu Bedenken ist allerdings, dass mit einem zweiten+ Beschäftigungszeitraum die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung) für den Mandanten nicht mehr möglich ist! 🙄
4 Daten mit euBP an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln
@pogo schrieb:Zu Bedenken ist allerdings, dass mit einem zweiten+ Beschäftigungszeitraum die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung) für den Mandanten nicht mehr möglich ist! 🙄
4 Daten mit euBP an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln
Alleine wegen diesem Grund würde ich immer eine neue Personalnummer nehmen.