Hallo,
Ich habe eine Frag zum Programm Lohn und Gehalt.
Kennt jemand eine Möglichkeit den Mandantenbestand nach Mitarbeitern zu durchsuchen, die schon einige Monate keinen Lohn bzw. kein Gehalt erhalten haben?
Hintergrund:
Besonders gegen Jahresende möchte ich gerne ausgetretene Mitarbeiter finden, bei denen mir der Mandant vergessen hat ein Austrittsdatum mitzuteilen.
Hallo,
dies könnte über das Daten-Analyse-System Personalwirtschaft realisiert werden. In den Standard-Abfragen gibt es die "Lohnarten/Kostenstellenwerte". Belegt man den Zeitraum dann in der gewünschten Zeitspanne vor kommt eine Liste, welche Mitarbeiter welche Lohnarten bekommen haben oder auch nicht.
Über die Berichte oder Excel lassen sich dann Gruppierungen und schnelle Erkenntnis solcher gesuchter Mitarbeiter erzeugen.
Moinsen,
warum bis zum Jahresende warten? Es sollten doch bereits unterjährig Abmeldungen mit Grund "34" Unterbrechung automatisch ausgeworfen werden, auf die man reagieren kann.
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo,
danke für die Antworten und Tipps.
An die Meldungen mit dem Grund "34" habe ich auch schon gedacht.
Ich finde aber keine Auswertung in der ich sehe für welchen Mandanten noch offene 34-er Meldungen bestehen.
Sofort auf diese Meldung reagieren geht leider nicht. Die Antwort des Mandanten ist oft, dass dieser Mitarbeiter noch da ist, aber nur mal einen Monat nicht gearbeitet hat. Manchmal kommt auch gar keine Antwort.
Daher wäre eine Aufstellung sehr Hilfreich.
Hallo,
das Personaldaten-Analyse System schon probiert ? Das macht genau das was Sie suchen.
Grüße
Chris Ziegler
Hallo,
ich weiß nicht, wofür so eine Übersicht gut sein soll. Dieses ergibt sich doch monatlich aus dem Hinweis- und Fehlerprotokoll.
Das ein Mitarbeiter ohne Entgelt abgerechnet wird, wird im Protokoll angezeigt. Ich erstell daher eine Probeabrechnung, kläre ggf. Mitarbeiter ohne Entgelt und erfasse dann grundsätzlich mit dem Wegfall des Entgelts im Kalendarium unbezahlte Fehlzeiten. Dieses machte ich so Monat für Monat.
Wird der Monat ohne Entgelt bei einem Mitarbeiter überschritten, wird automatisch eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 34 erstellt. Im Folgemonat würde ein Mitarbeiter ohne Fehlzeitenbuchung aber mit Abmeldung automatisch wieder angemeldet. Er wird also bei einer Probeabrechnung mit dem Hinweis, dass eine Anmeldung erstellt wird im Hinweis- und Fehlerprotokoll angezeigt.
So wird automatisch Monat für Monat verfolgt, ob und wie lange der Mitarbeiter bereits kein Entgelt mehr erhalten hat. Diese Kontrolle muss ja sowieso für die DEÜV-Meldungen und ggf. bei Minijobbern wg. neuen Befreiungsantrag RV gemacht werden. Ich frage in der Regel nach drei unterbrochenen Monaten beim Mandanten nach.
Viele Grüße
T. Reich
Diesen Aufwand möchte ich ja gerade verhindern, wenn ich 2x im Jahr mit einer Auswertung solche Sachverhalte prüfen könnte.
Das ist rechtlich aber nicht korrekt. Sie müssen ja die 34er Meldungen erstellen, ggf. Anmeldungen mit Grund 13 erstellen und insbesondere ggf. neue Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht haben.
Wenn Sie solche Sachverhalte nur alle sechs Monate prüfen, erstellen Sie z. Bsp. die DEÜV-Meldungen nicht korrekt.
Meine Mandanten sind in dieser Hinsicht gut von mir beraten. Danke für die Info. Jeder meiner Mandanten weiß, dass er nach spätestens 2 Monaten den Rentenversicherungebefreiungsantrag nochmal unterschreiben lassen soll und dass er nach 1 Monat Pause nochmal eine Sofortmeldung erstellen soll.
Aber das gehört doch hier gar nicht zum Thema.
Diesen Meldungen müssen bei den Mitarbeitern die ich finden will doch gar nicht erstellt werden. Weil diese ja gerade NICHT wieder angefangen haben.
Mitarbeiter bei denen der Mandant dachte die würden wieder kommen, bei denen er dann aber vergessen hat mir das mitzuteilen.
Hallo,
die Herangehensweise mit der erneuten Sofortmeldung ist unnötig und auch falsch.
Siehe aktuellen Beitrag:
Sie müssen doch Mitarbeiter, die über mehrere Monate nicht arbeiten, jeden Monat im Kalendarium die Fehlzeiten eintragen, damit keine Anmeldung mit Grund 13 erfolgt.
Daher kriegen Sie doch sowieso jeden Monat einen Hinweis im Protokoll, dass der Mitarbeiter wieder angemeldet wird und kein Entgelt abzurechnen ist. Dann müssen Sie doch auch, entweder sagen, ich verlängere die Fehlzeit, ich erfasse ein Entgelt oder ich melde den Mitarbeiter endgültig ab.
Ich weiß nicht, wo wir aneinander vorbei schreiben, aber Sie erhalten jeden Monat mit dem Fehler- und Hinweisprotokoll alle Mitarbeiter mitgeteilt, die kein Entgelt erhalten.
Ich denk es geht dem Kollegen eher um "Karteileichen" - Suche weniger um ständige Lohnbearbeitung. Die Anfrage ist legitim - aber ja ich kann @t_r_ schon folgen.
Ich wollte und will niemanden damit belehren. Nur, wenn ich jeden Monat die Mitarbeiter sowieso durcharbeite(n) (muss, um eine korrekte Lohnabrechnung zu erhalten), dann habe ich doch keine "Karteileichen". Früher war das Problem tatsächlich gegeben, da habe ich auch des Öfteren mal Mitarbeiter gefunden, die diverse Monate nicht gearbeitet haben und dann raus konnten, aber heute bereinigt sich das Monat für Monat "automatisch".
Ich glaube ich verstehe das wirklich nicht 🙂
Ich habe Gastronomen, die haben ca. 50 Aushilfen. Davon habe ich jeden Monat ca. 20 Aushilfen, die mal für 4 Wochen oder so nicht arbeiten. Es sind nicht immer die selben Mitarbeiter. Immer mal andere die nicht arbeiten.
Das finde ich aber nicht schlimm, weil DATEV ja nach 4 Wochen automatisch eine Unterbrechungsmeldung meldet. Wenn dann doch wieder jemand arbeitet, dann trage ich die Stunden ein und DATEV macht die nötigen Meldungen.
Ist das falsch? Jedenfalls schont es meine Arbeitszeit.
Hallo,
schauen Sie hier:
Automatische DEÜV-Ab-/Anmeldung geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Monaten ohne Entgelt
Sie nehmen diese automaischen Meldungen der Datev als Basis für Ihre Abrechnungen um sich die Arbeit zu erleichtern. Die Datev schreibt in diesem Dokument jedoch, dass eigentlich weiterhin die entsprechenden Unterbrechungen im Kalendarium erfasst werden müssen.
Und genau hier liegt, glaube ich, der Unterschied in der Arbeitsweise. Ich erfasse monatlich die Daten im Kalendarium und habe dadurch entsprechende Hinweise im Fehler- und Hinweisprotokoll. Sie erfassen nicht und lassen die Datev die Meldungen machen. Folge ist, dass die SV-Tage weiter gezählt werden und auch nicht monatlich der Hinweis kommt, dass eine Anmeldung mit Grund 13 erfolgt.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für den Link für das Dokument.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass die SV-Tage bei einer von DATEV automatisch erstellten Unterbrechungsmeldung auch nicht gezählt werden. Das würde doch keinen Sinn machen. Gerade weil ja eine Unterbrechung gemeldet wurde.
Das lässt sich ja einfach feststellen. Schauen Sie im Lohnkonto nach. Ich hatte ja nur geschrieben, was im Dokument der Datev steht.