Hallo Zusammen,
ich habe zwei Lohnmandate einmal UG und einmal GmbH. Bei beiden die gleichen Gesellschafter. Nun wird die UG
geschlossen, und die Arbeitnehmer werden von der GmbH übernommen. Es handelt sich um Dachdeckerbetriebe.
Das Arbeitszeitkonto soll von der UG zur GmbH mitgenommen werden. Wie kann ich in der UG hinterlegen, dass
das bestehende Stundenguthaben an die Soka Dach überwiesen wird?
In der GmbH kann ich ja die AZK Salden als Guthaben einpflegen. Aber wie erhält die GmbH dann die Entschädigung für die Entnahme aus dem AZK Konto.
Für eine schnelle Antwort wäre ich super dankbar.
Viele Grüße
H. Büque
Hallo H. Büque,
das Arbeitszeitguthaben ist durch die SOKA-Dach im Verfahren des Sozialkassenbeitrages abgesichert.
Das Verfahren ist nicht mit dem Sicherungskonto im Bauhauptgewerbe zu vergleichen. Die Guthaben werden nicht an die LAK überwiesen. Der Ausgleich zwischen den beiden Betrieben muss unabhängig von der Sozialkasse erfolgen.
Die SOKA-Dach schreibt hierzu:
https://soka-dach.de/leistungen/insolvenzsicherung/
Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer das Recht, seine tarifvertraglichen Ansprüche auf den Teil eines 13. Monatseinkommens sowie im Falle einer vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung auf Auszahlung des sich aus dem Zeitguthaben (Arbeitszeitkonto/Ausgleichskonto) ergebenden Entgeltanspruchs direkt gegenüber SOKA-DACH geltend zu machen.