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Arbeitszeiten/Stunden

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letzte Antwort am 10.03.2022 15:03:21 von lohnhilfe
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lviebrock
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

unser Mandat stellt uns folgende Frage, wo wir leider auch etwas ratlos sind:

 

"Unsere Arbeitnehmer haben immer eine 5 Tage Woche. Entweder sie arbeiten von Mo-Fr, oder sie arbeiten am Samstag und haben dafür einen Tag in der Woche frei. (dieser freie Tag ist kein Urlaubstag)

 

Nun folgendes Szenario:

Arbeitnehmer XY hat laut Dienstplan Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag & Samstag zu arbeiten. Donnerstag ist sein freier Tag.

Anfang der besagten Woche meldet sich der Arbeitnehmer XY von Montag bis einschließlich Freitag via gelben Schein krank.

Am Samstag kommt er dann wieder normal zur Arbeit, da er ja laut Dienstplan Schicht hat.

 

Zählt der Samstag dann als Überstunden, weil der AN ja von Mo-Fr krankgeschrieben war und eine Krankschreibung vorgelegt hat?!

Weil die Krankheitstage müssen ja auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet werden, wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Oder sind die Stunden, die an dem besagten Samstag gearbeitet wurden keine Überstunden, da der Arbeitnehmer ja von Mo-Fr krank war und deswegen seine wöchentliche Sollzeit nicht geleistet hat?

 

Unsere Angestellten haben laut Vertrag eine 41,25 Std. Woche."

 

 

Können Sie uns hier weiterhelfen?

 

Viele Grüße

 

Thema in Personalwirtschaft verschoben und Kategorie "Allgemein" ergänzt.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
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@lviebrock  schrieb:

..........................

Am Samstag kommt er dann wieder normal zur Arbeit, da er ja laut Dienstplan Schicht hat.

 

Überstunden sind für mich da nicht in Sicht.

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
275 Mal angesehen

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, erhält der Samstagsarbeitende dafür grundsätzlich eine bezahlte Freistellung.

Würde sich Ihre Frage dadurch nicht erübrigen?

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lviebrock
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Die Arbeitnehmer bekommen Gehalt. Es wurde im Arbeitsvertrag vereinbart, dass sie wöchentlich 41,25 Stunden arbeiten. Es werden wöchentliche Dienstpläne erstellt. Wenn sie für den Samstag eingetragen sind, dann haben sie einen anderen Tag in der Woche frei. Das variiert wöchentlich. 

 

Der Arbeitnehmer um den es geht, hat am Samstag arbeiten müssen lt. Dienstplan. Dafür den Donnerstag frei. Die Krankmeldung geht von Montag - Freitag. Samstag kommt er, wie es im Dienstplan steht, zur Arbeit. 

 

Unseres Erachtens nach handelt es sich nicht um Überstunden für den Samstag. Er bekommt normal sein Gehalt. Nur die Erstattung durch die KK gibt es für den Donnerstag nicht, da er da frei gehabt hätte lt. Dienstplan.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Er bekommt doch nur für Mo, Di, Mi und Fr Lohnfortzahlung, Sa ist sein 5. Tag, keine ÜStd.

 

Wenn er 2 Wochen durchgehend AU hätte, bekäme er ja auch nur für die Tage LFZ, die er arbeiten muss.

LG
VM
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letzte Antwort am 10.03.2022 15:03:21 von lohnhilfe
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