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Arbeitsverweigerung welche Fehlzeit in LODAS

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letzte Antwort am 15.02.2024 21:05:21 von dtx
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MiSchee
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden. Wir haben folgende Sachverhalt:

 

Ein Mitarbeiter hat gestern ohne Rücksprache seinen Arbeitsplatz verlassen und bleibt auch heute weiterhin der Arbeit unentschuldigt fern. Gibt es hier eine Fehlzeit die ich eingeben kann in LODAS? Unbezahlter Urlaub und unbezahlte Fehlzeit entfällt, da diese ja genehmigt werden müssen und rechtlich den Sachverhalt nicht erfüllen, oder?

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

 

Viele Grüße

Michaela Scheermann

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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@MiSchee  schrieb:

unbezahlte Fehlzeit entfällt, da diese ja genehmigt werden müssen 

 


unbezahlte Fehlzeit müsste schon passen - wer sagt, dass diese genehmigt sein muss?

MiSchee
Beginner
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Nachricht 3 von 5
608 Mal angesehen

Diese Info kam von unserer Personalleitung. Aber dann frage ich nochmal nach. Vielen Dank!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
583 Mal angesehen

Die Fehlzeitengründe sind letztlich sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen, d.h. je nach Fehlzeit werden bestimmte sozialversicherungsrechtliche Folgen daraus gezogen.

 

Und "unbezahlte Fehlzeit" ist letztlich der "Auffangposten" für alle nicht gesondert abgefragten Fehlzeiten. Hier laufen keine SV-Tage weiter und bei entsprechend langer Unterbrechung wird die Tätigkeit abgemeldet. Dafür spielt es keine Rolle, ob dieses Fehlen vereinbart oder ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt.

dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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@MiSchee  schrieb:

Diese Info kam von unserer Personalleitung. 


Ja, sicher. Das wäre der rechtskonforme Vorgang, unbezahlte Freistellung, mit dem gegenseitigen Wunsch, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Der MA hat sich aber selbst freigestellt. Das kommt schon mal vor. Die Gründe könnten psychischer Natur sein. Mit dem Einstellen der Lohnberechnung ist es daher nicht getan. Wenn die Personalleitung pfiffig ist, wartet sie mit der Kontaktaufnahme zur Krankenkasse nicht erst, bis die die ausbleibenden Beitragszahlungen bemerkt.

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letzte Antwort am 15.02.2024 21:05:21 von dtx
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