Hallo Community,
mit folgender Situation haben wir ein Problem:
Ein Gesellschafter ist mit 25 % an einer GbR (Hauseigentümergemeinschaft) beteiligt und bei dieser als Hausmeister angestellt.
Laut SV Statusfeststellung im Rahmen einer RV Prüfung wurde er in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht als SV pflichtig eingestuft, SV Beiträge werden abgeführt.
Laut Bescheid vom FA wurden diese Einkünfte aber nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingeordnet, sondern als Sonderbetriebseinnahmen
bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünften der GbR berücksichtigt.
Wo ist es richtig diese Einkünfte zu erklären ?
Wird hier zwischen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht unterschieden ?
Muss man die elektronische DÜ der LSt Bescheinigung ggf. unterdrücken, um der Gefahr einer Doppelbesteuerung zu entgehen ?
Wenn ja, keine StIdNr. beim AN eintragen ???
Wer hat einen Rat und kann helfen _
Wird hier zwischen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht unterschieden? Ja, so ist es! 2 vollkommen unabhängige Gesetze! Umgekehrt ist der Allein-Gesellschafter GmbH Geschäftsführer regelmäßig SOV-frei, hat aber bei Arbeitslohn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach dem EStG.
Muss man die elektronische DÜ der LSt Bescheinigung ggf. unterdrücken, um der Gefahr einer Doppelbesteuerung zu entgehen? Ich bin der Meinung, dass der ganze Lohnsteuerabzug verkehrt ist, wenn es sich aus Sicht des Steuerrechts gar nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt! Ja, eine "Doppelbesteuerung" ist rein praktisch denkbar, hatte auch schon so einen Fall eines Kollegen, kann mächtig Ärger machen und zu Schadenersatzforderungen führen.
Wo ist es richtig diese Einkünfte zu erklären? (Nur) bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünften der GbR.
Rat: Steuerberater hilft!
Hier sollten Sie wirklich das Geld für einen Steuerberater ausgeben! Für ihn ist dies ein Standardfall, für fachunkundige allerdings ein Buch mit sieben Siegeln und nicht mal aus dem Gesetz so ohne weiteres herauslesbar. (Stichwörter: Sonderbetriebsvermögen, Sonderbilanzen, Sonderbetriebsausgaben, Ergänzungsbilanzen, Unternehmer / Vorsteuerabzug, Vorabgewinn, Sondervergütungen, besondere Gewinnermittlung, Rechtsfortentwicklung, Richterrecht etc.).
Zudem ist ja auch die Frage, ob mit diesem (überraschenden) Ergebnis die Beschäftigung eines GbR-Gesellschafters überhaupt Sinn macht, bzw. das gewollte hier erreicht wurde!
Aber was soll in der Lohnabrechnung (LODAS) gemacht werden, da lt Statusfeststellung sv-pfl. AN ?
Da werden Sie es wie bei einem Kommanditisten einer KG behandelt müssen. Keine Lohnsteuer, aber SV-Pflicht. Beachten Sie, dass die SV-Arbeitgeberanteile nicht steuerfrei sind. Sie müssen es also entsprechend bei der Verbuchung für die Fibu berücksichtigen.
Hallo Frau Glöde,
vielleicht hilft Ihnen dieser Link: Lohnabrechnung eines angestellten Mitnternehmers / Dantenübermittlung Kranken- und Rentenversicherung / Sonderausgabenabzug
Gruß
Ralf Blum
Druck auf DATEV, dass auch dieser Standardfall in den Lohnprogrammen richtig abgerechnet werden kann. Unverständlich, das solches in einen Profi-Software offenbar nicht funktioniert. Ggf. ein Mangel, es sei denn, DATEV schließt diesen Fall im Leistungsumfang aus.
DATEV: Wie positioniert man sich zu diesem Fall?
Die Abrechnung, wenn richtig eingerichtet, wird von der Datev richtig erstellt.
Es handelt sich "nur" um ein Komfortproblem. Es wäre natürlich leichter und eleganter, wenn man bei der Einrichtung eines Falls, sei es rechtlich nicht lohnsteuerpflichtig aber sv-pflichtig oder aber lohnsteuerpflichtig, aber sv-frei, bereits bei der Erfassung des Mitarbeiters eine entsprechende Schlüsselung gäbe. Also in der Form, es handelt sich um einen sv-freien AN oder einen nicht lohnsteuerpflichtigen AN, und es wird entsprechend in den Personalstammdaten richtig vom Programm erfasst.
Vielen Dank Herr Blum, das war sehr hilfreich.
Stelle mit Erleichterung fest, dass ich mit diesem Problem nicht alleine da stehe.
Hier gibt es auf jeden Fall noch Handlungsbedarf.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung.
Grundsätzlich kann der Sachverhalt über das Programm LODAS abgebildet werden, wenn die Stammdaten entsprechend geschlüsselt werden.
Eine SV-Freiheit kann über den Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel in den Personalstammdaten hinterlegt werden.
Auch über die Lohnartenschlüsselungen kann gesteuert werden, ob Steuer- und/oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Wir haben Ihre Anregung für eine komfortablere Lösung im Programm zusätzlich gerne aufgenommen und weitergegeben.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Info. Wie sieht das Ganze bei LuG aus?
In LuG bestehen die gleichen Möglichkeiten. Auch hier kann über den Personengruppenschlüssel und den Beitragsgruppenschlüssel die SV-Freiheit hinterlegt werden.
Entsprechende Standard-Lohnarten, die sv-frei und/oder lst-frei sind, sind in LuG auch vorhanden.