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Arbeitsbescheinigung vor Austrittsdatum übermitteln?

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letzte Antwort am 04.09.2024 07:06:45 von GK240761
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GK240761
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Nachricht 1 von 8
559 Mal angesehen

Hallo,

ich arbeite mit Datev Lohn und Gehalt.

Einem Mitarbeiter wurde zum Ende des Monats gekündigt.

Ich muss lt. Agentur f. Arbeit schon vor der Lohnabrechnung eine 

elektronische Arbeitsbescheinigung übermitteln.

 

Ich das möglich?

 

Wie ?

 

Gruß

 

GK

 

 

Kategorie eAU LuG in Lohn und Gehalt geändert.

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Du kannst über die abrechnungsunabhängige Übermittlung auch vor Austritt schon eine Arbeitsbescheinigung schicken, siehe Punkt 4.2. Dann werden aber natürlich nur die bereits abgerechneten Monate bescheinigt, es kommt also ein Schreiben der Arbeitsagentur mit einem Formular, auf dem du die fehlenden Monat noch bescheinigen sollst. In meinem Fall hab ich bei der Arbeitsagentur angerufen und eine Fristverlängerung vereinbart, sie bekommen jetzt mit der Abrechnung nochmal die Arbeitsbescheinigung mit allen Monaten.

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
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Falls die Abrechnung theoretisch schon gemacht werden kann für September (z.B. Festgehalt und keine weiteren Werte zur Abrechnung) dann zur Vereinfachung schon abrechnen damit man es nicht doppelt macht. Handhabe ich auch so.

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GK240761
Beginner
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Nachricht 4 von 8
536 Mal angesehen

Hallo,

 

habe es gerade versucht, kann aber keine erstellen.

 

Wenn ich den Mitarbeiter auswähle und  -Abrechnung- DÜ Arbeitsbescheinigung auswähle, kommt sofort diese Fehlermeldung

 

Fehler #LN19568
Im Monat 09/2024 wurden Kalenderbuchungen gefunden, die bei der Abrechnung noch nicht berücksichtigt wurden.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggf. eine Nachberechnung auf den geänderten Monat durch.

 

Liegt wahrscheinlich daran, weil der September schon abgerechnet wurde und der MA am 09.09.austritt. 

 

D.h. ich kann erst eine nach der September-Abrechnung übermitteln oder ?

 

Gruß

 

GK

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Du hast den September schon abgerechnet? In dem Fall müsstest du eine Wiederabrechnung auf den MA machen und kannst die Bescheinigung dann mit der Abrechnung verschicken.

Wenn du August meinst - kann LuG Vorwegabrechnung? Dann könntest du den MA schonmal abrechnen (wie @Ncl-bhn_ sagt) und die Bescheinigung verschicken, die übrigen MA später zum regulären Zeitpunkt.

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GK240761
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Hallo,

 

ich werde den MA am 10.09. einzeln abrechnen und dann wird die Arbeitsbescheinigung automatisch übermittelt.

 

Müsste doch funktionieren ohne das die restl. MA für Sept. abgerechnet werden. Im Sept. Monatsabschluss würde alles festgeschrieben.

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo,

 

eigentlich klingt die Meldung danach, als ob in der Kalendererfassung Einträge gemacht wurden, die noch nicht abgerechnet wurden. Meist lässt sich das nachvollziehen und man kann sie entfernen und die Bescheinigung erstellen. Zumindest insofern sie nicht abrechnugsrelevant sind.

Den Mitarbeiter kann man aber auch getrost vor allen anderen einzeln abrechnen, wenn keine Änderungen mehr auftreten, sodass die Bescheinigung erstellt wird.

Prüf gleich nochmal auf mögliche Arbeitszeitänderungen und ob dafür Gründe erfasst wurden, sonst ärgerst du dich nach der Abrechnung nochmal.

 

VG

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GK240761
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen,

 

Du hattest Recht. Ich habe die KK-Tage für Sept. entfernt und prompt hat alles funktioniert.

 

Die Entgeltsbescheinigung bis einschl. Austrittsmonat wurde an die AA übermittelt.

 

Vielen Dank für den Tipp 🙂

 

Schönen Tag 

 

GK

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7
letzte Antwort am 04.09.2024 07:06:45 von GK240761
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